Wichtige Themen zu Hartz IV
- Arbeitslosengeld
- Antrag
- Regelsatz
- Mehrbedarf
- Bewilligung
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Einen Anspruch auf Hartz IV haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Auch Personen, welche mit einem hilfebedürftigen Erwerbsfähigen gemeinsam in einem Haushalt leben und eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sind leistungsberechtigt. Die Sozialleistung muss jedoch gemäß § 37 SBG II beantragt werden. Dies kann im Jobcenter des jeweiligen Wohnortes geschehen. Hartz IV wird zunächst generell für ein halbes Jahr bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss erneut geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen fortlaufenden Leistungsbezug erfüllt werden. Dies soll einen Leistungsmissbrauch vorbeugen.
Ausländische Mitbürger haben generell den gleichen Anspruch auf Hartz IV. Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem Ausländer, die keinen Wohnsitz in Deutschland bzw. keine Arbeitserlaubnis haben. Die Höhe des Hartz IV-Satzes bemisst sich an der Bedürftigkeit des Betroffenen. Generell umfasst das Arbeitslosengeld II den Regelbedarf, die Mehrbedarfe sowie die Kosten für die Unterkunft bzw. die Heizung. Hierbei wird zunächst festgelegt, welche Mietkosten bzw. Nebenkosten angemessen sind. Zudem übernimmt der Staat die Aufwendungen für die Kranken- und die Pflegeversicherung. Mehrbedarfe werden unter anderem für Behinderte, Schwangere sowie Alleinerziehende gezahlt. Die Summe der Mehrbedarfe darf nicht den Regelleistungsbeitrag übersteigen. Konkrete Mehrbedarfe sind unter anderem Putzhilfen für Rollstuhlfahrer oder pflegende Cremes für Neurodermitiskranke. Einmalige Leistungen werden zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung bzw. für Bekleidung bei Schwangeren oder die Anschaffung therapeutische Geräte und orthopädischer Schuhe gewährt. Um diese Mehrbedarfe zu erhalten, müssen die Betroffenen zunächst einen Antrag stellen.
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