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Wichtige Gebiete zur Grundsicherung
- Regelbedarfsstufe
- Lebensunterhalt
- Sozialhilfe
- Regelbedarf
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung, welche aus Steuergeldern finanziert wird. In Deutschland untergliedert sich die Grundsicherung in Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII – SGB XII) und Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (SGB II).
Zu den Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe gehören die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende setzen sich aus dem Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) und dem Sozialgeld, das Angehörigen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zusteht.
Die genannten Leistungen bilden die unterste Stufe des Sozialen Sicherungssystems in Deutschland und richten sich in ihrer Höhe nach dem Regelbedarf. Der Regelbedarf ist im deutschen Sozialrecht als der Betrag definiert, den ein Mensch zur Sicherung des Existenzminimums benötigt. Es gibt insgesamt sechs sogenannte Regelbedarfsstufen, die die Zuweisungen, die Bedürftige erhalten, nach der jeweiligen Lebenssituation der Personen unterteilen.
Zu Regelbedarfsstufe I gehören beispielsweise erwachsene, alleinlebende oder alleinerziehende Menschen. Zu Regelbedarfsstufe IV gehören Jugendliche zwischen dem 15. und dem 18. Lebensjahr. Regelbedarfsstufe VI umfasst Kinder unter sechs Jahren. Die Systematik der Regelbedarfsstufen ist so aufgebaut, dass bei zunehmender Höhe der Stufe jeweils weniger Leistungen gezahlt werden.
Die Höhe des Regelbedarfs wird jedes Jahr angepasst. Seit dem 1.1.2015 bekommen Personen, die in den Bereich der Regelbedarfsstufe I zählen 399 € pro Monat, für Regelbedarfsstufe VI sind 234 € pro Monat vorgesehen.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Grundsicherung
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