☎ Anwaltshotline “Gründungszuschuss”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
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49*

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meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Will man Ihnen den Gründungszuschuss nicht gewähren? Dann nehmen Sie die Rechtsberatung zum Gründungszuschuss in Anspruch und kontaktieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit dem Sozialrecht auskennt. Die sofortige Beratung erfolgt durch einen Juristen über die Anwaltshotline Gründungszuschuss.

Wichtige Themen zum Gründungszuschuss

  • Subvention
  • Existenzgründung
  • Sozialrecht
  • Agentur für Arbeit
  • Arbeitslosengeld

Das frühere Überbrückungsgeld läuft jetzt unter dem Namen Gründungszuschuss, wobei die aktuelle Rechtslage unbedingt beachtet werden muss. Gibt es Probleme mit der Beantragung des Zuschusses? Dank der Hotline unterstützt Sie ein Anwalt und geht individuell auf Ihren Fall ein. Er gibt Ihnen detaillierte Rechtsauskunft zu jedem der oben genannten Gebiete.

Mit dem Gründungszuschuss subventioniert der Staat unter Umständen eine Existenzgründung. Dieser Gründungszuschuss wird Empfängern von Arbeitslosengeld gewährt, die sich selbständig machen möchten, um ihrer Arbeitslosigkeit ein Ende zu setzen. Gründungszuschuss erhält also niemand,der in einem Arbeitsverhältnis steht und sich gern selbständig machen möchte. Zudem muss der Existenzgründer einen Geschäftsplan vorlegen, in dem unter anderem sein Vorhaben beschrieben wird und das einen Lebenslauf, einen Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau enthält. Das Existenzgründungskonzept muss deshalb tragfähig und erfolgversprechend sein. Der Existenzgründer ist dazu verpflichtet, seine Fertigkeiten und Kenntnisse durch entsprechende Nachweise gegenüber der Agentur für Arbeit darzulegen. Von einem Gründungszuschuss ausgeschlossen sind Personen, denen bereits eine Förderung vor weniger als 24 Monaten gewährt worden ist. Auch nach Erreichen des 65. Lebensjahrs wird kein Zuschuss mehr gewährt. Zunächst muss ein Antrag bei der Arbeitsagentur gestellt werden, der von Steuerberatern, Industriekammern, Berufsverbänden oder Kreditinstituten geprüft wird. Durch einen Gründungszuschuss werden Betroffene höchstens 15 Monate lang gefördert. Der Gründungszuschuss unterliegt nicht der Steuer und muss demnach auch nicht in der Einkommensteuererklärung angeführt werden.

Möchten auch Sie der Arbeitslosigkeit entfliehen und sich selbständig machen? Wie Sie Ihren Anspruch auf Gründungszuschuss durchsetzen können, erklärt Ihnen ein erfahrener Rechtsexperte gern. Nutzen Sie den Dienst der Online-Rechtsberatung und lassen Sie sich umfassend beraten. Sie sollten für das Telefonat Schreiben von Behördern o.ä. bereit halten.

Schriftliche Rechtsberatung zum Gründungszuschuss

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.