☎ Anwaltshotline “Fürsorgepflicht”

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Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie die Fürsorgepflicht verletzt haben? Welche Strafe Sie erwartet und wie Sie gegen diesen Vorwurf vorgehen können, erklärt Ihnen über die Hotline Fürsorgepflicht ein fachkundiger Rechtsanwalt.

Wichtige Stichpunkte zu Fürsorgepflicht

  • Personensorge
  • Verletzung der Fürsorgepflicht
  • Erziehungspflicht
  • Kinderrechte
  • Aufsichtspflicht
  • Überforderung

Die Anwaltshotline Fürsorgepflicht bietet Ihnen kompetente Rechtsberatung zu allen genannten Bereichen. Sie werden mit einem qualifizierten Rechtsanwalt verbunden, der Sie individuell und verständlich berät.

Generell besteht Fürsorgepflicht für Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer anderen Person stehen. Dies ist etwa bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen der Fall und meint die Pflicht des Arbeitgebers, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und andere Interessen seiner Arbeitnehmer angemessen zu schützen. Ebenso stehen auch Eltern ihren Kindern gegenüber in der Schutzpflicht. Kommen die Verantwortlichen ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht nicht nach, stellt dies nach § 171 StGB ein Vergehen dar. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht liegt vor, wenn der Schutzbefohlene in Gefahr gerät, seine körperliche oder psychische Entwicklung geschädigt wird oder er dazu verleitet wird, einen kriminellen Lebensweg einzuschlagen. Die Verletzung der Fürsorgepflicht wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

Die Fürsorgepflicht ist der Personensorge, die gesetzlich in § 1631 BGB verankert ist, und der Elterlichen Sorge § 1626 BGB zuzuordnen. Demnach haben Eltern aber nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Auf der anderen Seite gehört zu den Kinderrechten das Recht auf gewaltfreie Erziehung, wonach sowohl körperliche als auch seelische Bestrafungen unzulässig sind. Zur Erziehungs- und Fürsorgepflicht gehört ferner die Aufsichtspflicht, die vor allem für minderjährige Kinder und Jugendliche gilt. Der Umfang der Aufsichtspflicht ist vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes abhängig.

Eltern und Erziehungsberechtigte, die sich mit der Fürsorgepflicht für eine Person überfordert fühlen, können in bestimmten Fällen Unterstützung erhalten. Wie und an wen sie sich dafür wenden müssen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Verlässlich weiterhelfen kann Ihnen in einem solchen Fall am besten ein erfahrener Rechtsanwalt. Nutzen Sie die Hotline Fürsorgepflicht, wenn Sie schnell rechtlichen Rat benötigen.

Schriftliche Rechtsberatung zu Fürsorgepflicht

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.