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Sie möchten die Frührente beantragen oder Ihr Antrag wurde abgelehnt? Alle Fragen zur Erwerbsminderungsrente beantwortet Ihnen einer unserer Rechtsanwälte – direkt am Telefon und ganz ohne Termin. Rufen Sie dafür einfach unsere „Anwaltshotline Sozialrecht“ an.

Interessantes zur Frührente

  • Erwerbsunfähigkeit
  • Erwerbsminderung
  • Rentenversicherung
  • Pflichtbeitrag
  • Reha
  • Zuverdienst

In Deutschland gibt es die Altersrente erst mit 67 Jahren. Doch was, wenn man gar nicht so lange arbeiten kann? Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls erwerbsgemindert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Frührente beantragen, auch Erwerbsminderungsrente genannt.

Die Frührente wird von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt. Rentenberechtigt ist, wer mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt hat. Ausnahmen gelten für Versicherte, die aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Beschädigung im Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder in politischem Gewahrsam erwerbsunfähig oder erwerbsgemindert sind. Hier ist in der Regel bereits ein gezahlter Beitrag ausreichend.

Es wird unterschieden zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Kann der Betroffene zwar nicht mehr als 6, aber noch mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten, dann hat er Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt der Betroffene, wenn er nicht mehr als 3 Stunden täglich erwerbsfähig ist. In jedem Fall gilt jedoch: Reha vor Rente. Besteht die Aussicht darauf, dass die komplette oder auch nur teilweise Erwerbsfähigkeit durch eine Reha-Maßnahme wiederherstellbar ist, so hat der Betroffene erst einen Reha-Antrag bei seiner Krankenkasse zu stellen, ehe einem Antrag auf Frührente stattgegeben werden kann.

Zudem hat ein Frührentner das Recht, sich zu seiner Rente noch bis zu 450 Euro monatlich hinzuzuverdienen.

Sie wissen nicht genau, was Sie bei einem Antrag auf Frührente zu beachten haben? Die Deutsche Rentenversicherung weigert sich, Ihren Status als voll oder teilweise erwerbsgemindert anzuerkennen? Die Berechnung Ihrer Rente ist falsch? Wenn Sie schnellen Rechtsrat benötigen, aber nicht die Zeit oder das Geld für einen Beratungstermin in einer Kanzlei haben, sind Sie bei uns goldrichtig: Über die „Anwaltshotline Sozialrecht“ erreichen Sie direkt am Telefon einen Rechtsanwalt, der Ihnen in wenigen Minuten weiterhilft. Ohne lange Wartezeiten und bequem von zu Hause aus.

Schriftliche Rechtsberatung zur Frührente

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.