Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Entmündigung dient der „Beratung zur Entmündigung”! Über die “Hotline Entmündigung” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!
Wichtige Gebiete zur Entmündigung
- Betreuungsgericht
- Willenserklärung
- Geschäftsfähigkeit
- Vormundschaft
Die Entmündigung war in Deutschland bis zum 31.12.1991 die Voraussetzung, um eine Person unter Vormundschaft zu stellen oder in eine Pflegschaft zu bringen. Mit der Umsetzung des Betreuungsgesetzes zum 1.1.1992 wurde die Entmündigung abgeschafft und durch den Einwilligungsvorbehalt ersetzt.
Das Betreuungsgesetz brachte die Neufassung einer Vielzahl von Paragrafen anderer Gesetze mit sich, vor allem des Buches vier (Familienrecht) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). So ist zunächst geregelt, dass eine Person, die „auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung“ ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst zu besorgen in der Lage ist, einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen kann (§ 1896 Absatz 1 BGB). Hiermit ist jedoch zunächst keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit einer Person verbunden. Alle Rechtsgeschäfte, egal welcher Natur sie sind, können durch die Person weiterhin selbstständig vorgenommen werden.
Dies ändert sich erst, wenn aufgrund des Zustandes der betreuten Person eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen der Person zu befürchten ist. In diesem Fall kann das zuständige Betreuungsgericht nach § 1903 Absatz 1 BGB anordnen, dass „ der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf“. Unter einer Willenserklärung ist hier die Absichtsäußerung der Person zu verstehen, eine Rechtsfolge verbindlich herbeizuführen, also etwa einen Vertrag abzuschließen. Die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person ist damit stark eingeschränkt, die Person ist entmündigt.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Entmündigung
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.