Personen, die betreuungsbedürftig sind, sind grundsätzlich trotzdem voll geschäftsfähig. Es sei denn, das Betreuungsgericht hat einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Dann bedarf es bei Geschäftsabschlüssen der Zustimmung des rechtlichen Betreuers.
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Wichtige Stichpunkte zu Einwilligungsvorbehalt
- Vermögenssorge
- Vertragsabschluss
- Entmündigung
Volljährige Personen bekommen einen Betreuer an die Seite gestellt, wenn sie an einer psychischen Krankheit leiden, körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, und sich um bestimmte Angelegenheiten nicht selbst kümmern können. Der Einwilligungsvorbehalt schränkt die Geschäftsfähigkeit einer betreuungsbedürftigen Person ein und ähnelt einer Entmündigung.
Ein Einwilligungsvorbehalt kann nur von einem Betreuungsgericht angeordnet werden. Dieses legt fest, auf welche Bereiche sich der Einwilligungsvorbehalt bezieht. In diesen Bereichen ist dann die Einwilligung eines Betreuers notwendig, damit ein Geschäft, das der zu Betreuende abschließen möchte, rechtswirksam wird. Wie der Einwilligungsvorbehalt genau umgesetzt wird, kann zum Beispiel über einen bestimmten Wert festgemacht werden. Wenn der Betroffene beispielweise einen Handyvertrag mit einer monatlichen Grundgebühr und einer bestimmten Vertragslaufzeit abschließen möchte, braucht er dafür die Zustimmung seines Betreuers.
Wird etwas ohne Einwilligung gekauft oder abgeschlossen, muss der Händler die Ware zurücknehmen beziehungsweise besitzt der Vertrag keine Gültigkeit. Der Betreuer kann derlei Geschäfte für ungültig erklären lassen, ohne dass sich daraus für den Vertragspartner irgendwelche Ansprüche ergeben. Denn in solchen Fällen gilt in der Regel ein Rückabwicklungsanspruch oder ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Problematisch wird es allerdings, wenn der Betreute etwa einen Kredit aufgenommen hat und das Geld bereits ausgegeben wurde. Wenn Sie sich in einer solchen oder ähnlichen Situation befinden, sollten Sie unbedingt Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen.
Oder benötigen Sie in einer anderen Angelegenheit den Rat eines Rechtsanwalts? Nutzen Sie bei Fragen und Unklarheiten zum Thema Einwilligungsvorbehalt die telefonische Rechtsberatung der Hotline Einwilligungsvorbehalt. Dort erhalten sie umgehend verlässliche Rechtsauskunft von einem erfahrenen Anwalt.
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