Wichtige Gebiete zur Einwilligungsunfähigkeit
- Vorausverfügung
- lebensverlängernde Maßnahmen
- Verweigerung
- ärztliche Heileingriffe
- Patientenverfügung
Sie haben Fragen zu obigen Punkten oder zu verwandten Themen in Bezug auf die Einwilligungsunfähigkeit? Ein Anwalt erklärt Ihnen über die Rechtsanwaltshotline, wann von Einwilligungsunfähigkeit die Rede ist und informiert Sie über die Patientenverfügung.
Einwilligungsunfähig ist man nicht nur, wenn man im Koma liegt oder das Gehirn durch einen Unfall geschädigt wurde, sondern auch, wenn man von Demenz betroffen ist oder aus anderen Gründen geistige Einschränkungen vorliegen. Sobald ein Patient nicht mehr über die notwendige Einsichts- sowie Steuerungsfähigkeit verfügt, klärt der Arzt den gesetzlichen Betreuer über die jeweilige Situation auf. Wenn es sich um gefährliche Behandlungsmaßnahmen (z.B. Psychopharmaka) handelt, müssen diese zunächst vom Betreuungsgericht genehmigt werden, vor allem bei einer bestehenden Uneinigkeit zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer.
Mehr zu dem Thema erfahren Sie über die Hotline Einwilligungsunfähigkeit! Stellen Sie auf diesem Wege Ihre Rechtsfrage und lassen Sie sich umfangreich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Dieser beantwortet Ihnen jede Frage, die Sie in Bezug auf das Thema Einwilligungsunfähigkeit haben.
Halten Sie relevante Unterlagen zum Telefonat bereit – wie z.B. solche, die Ihren gesundheitlichen Zustand betreffen oder den Zustand der Person, um die es geht.
Schriftliche Rechtsberatung zur Einwilligungsunfähigkeit
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.