Wichtige Gebiete zum Einstiegsgeld
- Subvention
- Existenzgründung
- Sozialrecht
- Agentur für Arbeit
- Gründungszuschuss
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Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Subvention, mit der die Existenzgründung vorangetrieben wird. Rechtliche Grundlagen zum Einstiegsgeld finden sich im § 16b SGB II und in der Einstiegsgeldverordnung. Um ihre Existenzgründung zu erleichtern, können Arbeitslosengeldbezieher auch einen Gründungszuschuss erhalten. Der Staat gewährt Einstiegsgeld, um die Hilfebedürftigkeit von Arbeitslosen zu überwinden und diese wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Bewilligungsdauer des Einstiegsgeldes beträgt maximal 24 Monate. Wie hoch das Einstiegsgeld ausfällt, hängt von der vorangegangenen Dauer der Arbeitslosigkeit ab und von der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in welcher der erwerbsfähige Hilfebedürftige momentan lebt. Generell gibt es zwei verschiedene Arten der Einstiegsgeldbemessung, zum einen die pauschale Bemessung und zum anderen die einzelfallbezogene Bemessung, bei der neben einem monatlichen Grundbetrag Ergänzungsbeiträge gezahlt werden.
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