Über die Anwaltshotline Eingliederungshilfe erhalten Sie sofort kompetente Rechtsberatung von einem fachkundigen Rechtsanwalt. Nehmen Sie bei rechtlichen Fragen oder Problemen zu diesem Thema am besten gleich Kontakt mit einem Fachmann auf, der Ihnen Rede und Antwort steht und Sie umfassend berät. Schnell und unkompliziert erreichen Sie einen solchen über die Hotline Eingliederungshilfe.
Wichtige Stichpunkte zu Eingliederungshilfe
- Behindertenhilfe
- Sozialleistung
- Drohende Behinderung
- Gesamtplan
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die dazu dient, behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern, eine drohende Behinderung zu verhindern oder die Folgen einer Behinderung zu mildern. Es geht also um Prävention, Rehabilitation und Integration. Um Eingliederungshilfe zu erhalten, muss beim zuständigen Sozialamt ein Antrag eingereicht werden. Außerdem sind Stellungnahmen von sachverständigen Personen, beispielweise die eines Arztes, notwendig. Anspruch auf Eingliederungshilfe haben alle Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung.
Das Hilfeangebot für Menschen mit Behinderung umfasst verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel: Frühförderung, Sonderschulen, integrative und heilpädagogische Maßnahmen, Arbeit in speziellen Werkstätten, Betreuung in Fördergruppen, betreutes Wohnen und Beförderungsdienst. Diese Angebote der Eingliederungshilfe sollen behinderte Menschen dabei unterstützen, selbstbestimmt am Leben teilzunehmen. Neben dem Sozialamt können sich Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Erziehungsberechtigte auch an das Gesundheitsamt wenden und sich dort zur Erbringung von Eingliederungshilfe informieren und beraten lassen.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe wird ein sogenannter Gesamtplan erstellt, der alle Maßnahmen und Angaben zur Durchführung beinhaltet. Dieser wird gemeinsam mit den betroffenen Personen und Sachverständigen erarbeitet. Bestandteile des Gesamtplans sind neben den Maßnahmen selbst auch die Diagnose, eine Begründung für die Rehabilitation beziehungsweise Eingliederung, Angaben zur voraussichtlichen Dauer sowie zu Ort und Träger der Maßnahmen.
Sie haben Eingliederungshilfe beantragt, aber Ihr Antrag wurde abgelehnt? Wenden Sie sich in einem solchen Fall an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen hierzu alles erklärt und Sie zu der weiteren Vorgehensweise berät. Den Antrag, den Ablehnungsbescheid und gegebenenfalls andere wichtige Dokumente legen Sie am besten neben das Telefon, um Sie bei Bedarf sofort zur Hand zu haben.
Schriftliche Rechtsberatung zu Eingliederungshilfe
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.