Wichtige Bereiche zur Betreuungsvollmacht
- Bevollmächtigter
- Vollmachtgeber
- Vormund
- Behinderung
- Unfall
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Eine Betreuungsvollmacht kommt meist dann zum Einsatz, wenn eine Person aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist, selbständig zu handeln und sich um sich selbst zu kümmern. Die Person ist dann auf die Hilfe und die Betreuung durch Dritte angewiesen. Stellvertretend für diese Person ist dann ein anderer gefordert, der wichtige Entscheidungen treffen sollte. Einen solchen Stellvertreter und Betreuungsbevollmächtigten kann man bereits vor einem solchen Ernstfall bestimmen. Dies erfolgt in der Regel durch eine sogenannte Betreuungsvollmacht. In dieser kann man auch zudem festlegen, wer als möglicher Betreuer auf keinen Fall eingesetzt werden darf.
Eine Betreuungsvollmacht erweist sich als notwendig, da anders als allgemein angenommen, bei einem Unfall oder einer Krankheit nicht sofort der Partner oder das Kind als Vertreter eingesetzt werden. Dazu bedarf es einer Vollmacht, ansonsten wird ein gesetzlicher Betreuung durch das Gericht eingesetzt. Bei der Abfassung der Vollmacht muss der Betroffene geschäftsfähig, also im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten sein. Auf Wunsch kann keine Betreuungsvollmacht auch widerrufen werden. Bis dahin behält sie allerdings ihre Gültigkeit.
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Schriftliche Rechtsberatung zur Betreuungsvollmacht
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