Bedeutende Themen zum BAföG
- Studium
- Ausbildung
- Kredit
- Darlehen
- Zuschuss
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Durch das BAföG soll jungen Erwachsenen die Möglichkeit gegeben werden, eine Ausbildung zu durchlaufen, die ihren individuellen Fertigkeiten entspricht, unabhängig davon in welcher sozialen oder wirtschaftlichen Lage sie sich befinden. Bevor einem jungen Menschen BAföG überhaupt zugesprochen werden kann, müssen einige Fragen beantwortet werden. Zunächst muss geklärt werden, ob die Ausbildung überhaupt förderungsfähig ist, ob der Betreffende die Förderungsansprüche erfüllt und ob der Ausbildungsbedarf nicht bereits durch das eigene Vermögen bzw. Einkommen oder durch das des Ehepartners oder der Eltern gedeckt ist. Nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch einige Ausländer können BAföG-berechtigt sein. Voraussetzung dafür muss unter anderem sein, dass sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und gesellschaftslich integriert sind. Um BAföG zu beantragen, müssen die Formblätter schriftlich ausgefüllt und beim zuständigen Amt abgegeben werden. Generell gibt es mehrere Arten des Förderungszuschusses. Als Schüler erhält man meist einen Vollzuschuss, den man nicht zurückzahlen muss. Studierenden an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen wird meist eine Förderung gewährt, die zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt wird.
Möchten Sie wissen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und BAföG erhalten? Oder wurde Ihr Antrag unrechtmäßig zurückgewiesen? Dann kontaktieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich Ihrer Sache annimmt. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von einem kompetenten Anwalt über die „Anwaltshotline BAföG“ beraten. Ein solcher beantwortet alle rechtlichen Fragen auf diesem Gebiet. Legen Sie wichtige Unterlagen für das Gespräch bereit und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline BAföG”!
Schriftliche Rechtsberatung zum BAföG
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