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Wichtige Stichpunkte zum Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto dient dazu, Arbeitszeiten elektronisch oder handschriftlich zu erfassen und je nach vertraglicher Vereinbarung zu verrechnen. Arbeitszeitkonten werden insbesondere bei unregelmäßigen und schwankenden Arbeitszeiten geführt. Arbeitsrechtlich können sie auch bei geringfügigen Beschäftigungen auf 520-Euro-Basis eingesetzt werden.

Ist ein Arbeitszeitkonto rechtens?

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument zur Erfassung und Verwaltung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern. Es erfasst das Arbeitszeitguthaben beziehungsweise Arbeitszeitminus eines Arbeitnehmers und ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf veränderte Arbeitssituationen zu reagieren. Ein Arbeitszeitkonto ist grundsätzlich rechtens, wenn es auf einer vertraglichen, tariflichen oder betrieblichen Grundlage beruht und die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes beachtet werden.

Was passiert, wenn man zu viele Minusstunden hat?

Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto entstehen, wenn der Arbeitnehmer weniger arbeitet als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Ob der Arbeitnehmer diese Minusstunden nacharbeiten muss, hängt davon ab, ob er oder der Arbeitgeber für die Entstehung der Minusstunden verantwortlich ist. Wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden kann, ob er weniger arbeitet, ist er zur Nachleistung verpflichtet, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat. Wenn der Arbeitgeber die vertragliche Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt, weil er z.B. nicht genügend Aufträge hat, dann befindet er sich mit der Arbeitsleistung in Annahmeverzug und darf diese Zeit nicht als Minusstunden anrechnen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die volle Vergütung für die ausgefallene Arbeitszeit.

Wie viele Überstunden darf man in der Woche machen?

Überstunden sind die Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte oder tariflich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Die Anzahl der zulässigen Überstunden pro Woche richtet sich nach den gesetzlichen Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes. Man darf die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Man kann sie auf bis zu zehn Stunden verlängern, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass pro Woche maximal 48 Stunden gearbeitet werden dürfen und im Ausnahmefall bis zu 60 Stunden möglich sind.

Wie muss die Zeiterfassung erfolgen?

Die Zeiterfassung ist die Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers. Sie dient der Kontrolle und Abrechnung der Arbeitszeiten sowie dem Nachweis von Überstunden oder Minusstunden. Die Zeiterfassung muss nachvollziehbar, lückenlos und wahrheitsgemäß erfolgen. Die Art und Weise der Zeiterfassung kann durch den Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Mögliche Formen der Zeiterfassung sind z.B. Stempeluhren, elektronische Systeme oder handschriftliche Aufzeichnungen.

Was passiert mit unverschuldeten Minusstunden?

Unverschuldete Minusstunden sind solche, die nicht auf das Verschulden oder den Willen des Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber die vertragliche Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt oder wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Urlaub nicht arbeiten kann. Unverschuldete Minusstunden dürfen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht zur Nacharbeit verpflichtet ist. Der Arbeitgeber muss die unverschuldeten Minusstunden ausgleichen oder erlassen.

Was passiert mit Minusstunden am Ende des Jahres?

Minusstunden am Ende des Jahres sind solche, die bis zum Ende des Kalenderjahres oder eines anderen vereinbarten Abrechnungszeitraums nicht ausgeglichen wurden. Was mit diesen Minusstunden passiert, hängt von der vertraglichen, tariflichen oder betrieblichen Regelung ab. Mögliche Szenarien sind z.B.:

– Die Minusstunden überträgt man auf das nächste Jahr und arbeitet man nach.
– Minusstunden werden vom Arbeitgeber erlassen oder mit einem Arbeitszeitguthaben verrechnet.
– Die Minusstunden werden vom Arbeitnehmer finanziell ausgeglichen oder mit Urlaubstagen abgegolten.

Wer bestimmt über das Arbeitszeitkonto?

Die Einrichtung und Verwaltung eines Arbeitszeitkontos ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Er kann jedoch nicht einseitig ein Arbeitszeitkonto einführen oder ändern, sondern benötigt dafür die Zustimmung des Arbeitnehmers oder eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Zudem hat der Betriebsrat bei der Einführung und Ausgestaltung eines Arbeitszeitkontos ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG.

Wer muss keine Zeiterfassung machen?

Eine Zeiterfassung ist grundsätzlich für alle Arbeitnehmer erforderlich, die einem Arbeitszeitkonto unterliegen. Ausnahmen können jedoch für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeiten gelten, die nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sind oder deren Arbeitszeit schwer messbar ist. Dies kann z.B. der Fall sein für leitende Angestellte, Außendienstmitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Kreative. Ob eine Zeiterfassungspflicht besteht oder nicht, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses ab.

Bin ich verpflichtet Minusstunden nachzuarbeiten?

Ob Sie verpflichtet sind, Minusstunden nachzuarbeiten, hängt davon ab, ob Sie oder der Arbeitgeber für die Entstehung der Minusstunden verantwortlich sind. Wenn Sie allein darüber entscheiden können, ob Sie weniger arbeiten, sind Sie zur Nachleistung verpflichtet. Die Arbeitszeit zahlte man Ihnen nämlich im Voraus aus. Wenn der Arbeitgeber die vertragliche Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt, weil er z.B. nicht genügend Aufträge hat, dann befindet er sich mit der Arbeitsleistung in Annahmeverzug und darf diese Zeit nicht als Minusstunden anrechnen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die volle Vergütung für die ausgefallene Arbeitszeit und müssen die Minusstunden nicht nacharbeiten.

Wie funktioniert ein Überstundenkonto?

Ein Überstundenkonto ist eine Form des Arbeitszeitkontos, bei das System dem die vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden erfasst und verwaltet. Überstunden sind die Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte oder tariflich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Ein Überstundenkonto ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Überstunden zu einem späteren Zeitpunkt abzubauen oder sich auszahlen zu lassen. Die Bedingungen für den Abbau oder die Auszahlung von Überstunden kann man durch einen Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung regeln.