Wenn sich Ihr Mieter auch nach der Beendigung des Mietverhältnisses weigert, die Wohnung zu verlassen, oder Sie sich gegen eine Räumung zur Wehr setzen möchten, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt für Mietrecht beraten lassen. Am besten schnell und einfach über unsere „Anwaltshotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“.
Interessantes zur Zwangsräumung
- Mietvertrag
- Kündigung
- Mietnomaden
- Zwangsvollstreckung
- Räumungsklage
Ist der Mietvertrag ausgelaufen, hat der Mieter dem Vermieter das Mietobjekt zu überlassen und ihm den Zugang zu verschaffen. Doch was tun als Vermieter, wenn der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommt? Verbleibt der Mieter rechtswidrig in der Wohnung, kann sich der Vermieter nur mit einer Zwangsräumung behelfen. Die Räumung kann nur dann von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden, wenn der Vermieter einen vollstreckbaren Titel oder eine einstweilige Verfügung hat. Dafür muss er bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der betreffende Wohnraum befindet, eine Räumungsklage einreichen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren und gegebenenfalls auch die Zwangsräumung hat derjenige zu zahlen, der vor Gericht verliert. Wird auf Zwangsräumung entschieden, hat also der Mieter die Kosten zu tragen.
Der Vollstreckungstitel berechtigt den Gerichtsvollzieher lediglich, dem Vermieter den Zugang zu seiner Wohnung zu verschaffen. Um die in der Wohnung verbliebenen Gegenstände hat sich der Vermieter selbst zu kümmern. Der Albtraum eines jeden Vermieters sind hier die sogenannten Mietnomaden, die die Wohnung im Chaos hinterlassen. Der Vermieter hat dann das Recht, die Gegenstände entweder zu entsorgen, zu verwerten oder aufzubewahren.
Der Vermieter kann seinem Mieter außerordentlich kündigen, wenn dieser mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, sonstige vertragliche Pflichten erheblich verletzt hat oder der Vermieter die Wohnung selbst oder für einen nahen Angehörigen benötigt (Eigenbedarf). Für den Mieter ist das meist mit erheblichen Problemen verbunden, denn nun muss er sich schnellstmöglich um eine neue Wohnung kümmern, was nicht immer so einfach ist. Was er in dieser Situation tun und wie er sich gegen die drohende Räumung wehren kann, weiß ein Rechtsanwalt. Unter Umständen sprechen schwerwiegende Gründe gegen eine Zwangsräumung. Im Einzelfall kann etwa bei älteren oder kranken Menschen entschieden werden, dass eine Räumung nicht zulässig ist. Auch bei drohender Obdachlosigkeit hat der Vermieter dem Mieter unter Umständen den Verbleib in der Wohnung zu gewähren, bis eine neue Wohnung gefunden ist.
Lassen Sie sich zum Thema Zwangsräumung von einem Rechtsanwalt unserer „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ beraten. Halten Sie beim Anruf wichtige Unterlagen bereit, um schnell auf Rückfragen reagieren zu können.
Schriftliche Rechtsberatung zur Zwangsräumung
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