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Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt der „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ bei allen Fragen rund um die Renovierung. Was genau unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist und zu welchen Renovierungsarbeiten Sie verpflichtet sind, erfahren Sie schnell und unkompliziert von einem unserer versierten Rechtsanwälte.

Interessantes zur Renovierung

  • Schönheitsreparaturen
  • Malerarbeiten
  • Mietvertrag
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  • Auszug

In § 538 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: „Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“ Das heißt: Der Mieter muss einfache Abnutzungsspuren in der Mietwohnung nicht beseitigen und auch nicht für Renovierungskosten aufkommen.

So schön klar diese Formulierung auch ist, so viele Ausnahmen von der Regel gibt es leider auch. Denn unabhängig von dem Gesetz kann im Mietvertrag auch etwas anderes vereinbart werden. In vielen Mietverträgen findet sich eine Klausel zu Schönheitsreparaturen, die den Mieter zur Übernahme von Schönheitsreparaturen an der Wohnung verpflichtet. Doch Vorsicht: Nicht immer ist diese Klausel auch wirksam. Hier kommt es auf den genauen Wortlaut und das Ausmaß der Renovierungen an, die vom Mieter übernommen werden sollen. Wichtig ist auch, ob der Mieter eine renovierte oder unrenovierte Wohnung beim Einzug übernommen hat. Denn grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf seinen Mieter nicht zur Renovierung und Beseitigung von Mängeln verpflichten, die bereits durch Vormieter verursacht worden sind.

Zudem sind von der Rechtsprechung enge Grenzen gesetzt, welche Maßnahmen als Schönheitsreparaturen gelten. Dazu zählen beispielsweise Maler- und Tapezierarbeiten an den Wänden und Decken sowie das Streichen der Heizkörper, Heizungsrohre sowie der Fenster und Türen von innen, jedoch nicht der Anstrich der Wohnungstür von außen, des Balkons oder der Kellerräume. Auch hat sich der Mieter in jedem Fall selbst um Reparaturen an Elektroinstallationen, der Heizung oder Sanitäranlagen zu kümmern.

Ist der Mieter zur Durchführung von Renovierungsarbeiten verpflichtet, hat ihm der Vermieter dazu eine angemessene Frist zu gewähren. Wie umfangreich diese Frist sein muss, welche Renovierungsarbeiten vom Mieter zu verlangen sind oder wann Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ungültig sind, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Mietrecht beantworten lassen. Rufen Sie dafür noch heute unsere „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ an und lassen Sie sich beraten. Halten Sie dabei wichtige Unterlagen griffbereit, um schnell auf Rückfragen des Rechtsanwalts reagieren zu können.

Schriftliche Rechtsberatung zur Renovierung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.