Bedeutsame Themen zur Räumungsklage
- Gerichtsvollzieher
- Zwangsräumung
- Räumungsfrist
- Räumungstitel
- Sondervorschrift
Ein erfahrener Rechtsanwalt gibt Ihnen über die Hotline Räumungsklage Rechtsauskunft zu allen oben aufgeführten Themen und leistet umfangreiche Beratung zu diesem Komplex.
Das Ziel einer Räumungsklage ist die Verurteilung des Mieters zur Räumung seiner Wohnung. Fordert der Vermieter seinen Mieter dazu auf, auszuziehen, und kommt dieser der Anweisung nicht nach, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten mit Hilfe einer Räumungsklage. Bei erfolgreichem Ausgang der Klage bekommt der Vermieter einen Räumungstitel, womit er eine Zwangsräumung bewirken kann, wenn sich das Gericht seiner Meinung anschließt. Das Urteil wird dann vier Wochen nach der Gerichtsverhandlung rechtskräftig und es kommt zur Vollstreckung, die der Gerichtsvollzieher ausführt. Falls der Mieter sich zu diesem Zeitpunkt noch immer weigert, die Wohnung zu räumen, wird ein Container geordert, in dem der Besitz des Mieters verstaut wird.
Eine Räumungsklage ist zwar ein probates Mittel, um einen unkooperativen Mieter loszuwerden, allerdings ist diese auch mit einem großen Zeitaufwand, mit hohen Kosten und dem Risiko verbunden, dass der klagende Vermieter trotz eines gewonnenen Prozesses die Verfahrenskosten tragen muss, falls der Mieter selbst kein Geld besitzt. Allerdings ist die Räumungsklage meist die einzige Möglichkeit, einen Mieter nach einer erteilten Kündigung aus der Wohnung zu bekommen. Der Vermieter darf die Wohnung nicht selbst räumen, denn das würde “verbotene Eigenmacht” bedeuten. Ebenfalls strafbar ist der Austausch der Türschlösser. Um zulässig zu sein, muss die Räumungsklage beim jeweils zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Ist die Räumungsklage Ihres Vermieters nicht rechtmäßig und die Zwangsräumung somit sittenwidrig? Dann beantragen Sie Vollstreckungsschutz. Wie das am schnellsten geht, erklärt Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Räumungsklage“. Bedeutende Dokumente für Ihr Rechtsanliegen sollten beim Gespräch griffbereit sein.
Schriftliche Rechtsberatung zur Räumungsklage
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