Bedeutende Themen zur Nebenkostenabrechnung
- Abrechnungszeitraum
- Abrechnungsfrist
- Widerspruchsfrist
- Zahlungsfrist
- Nachzahlung
Zu jedem dieser genannten Themenbereiche berät Sie ein erfahrener Rechtsanwalt über die „Hotline Nebenkostenabrechnung“. Die „Beratung zur Nebenkostenabrechnung“ erfolgt schnell und günstig.
Falls ein Vermieter über einen längeren Zeitraum als 12 Monate eine Nebenkostenabrechnung erstellt, so ist es dem Mieter gestattet, die Nachzahlung, die der Vermieter verlangt, zu verweigern. Dies kann er so lange tun bis der Vermieter ihm eine einwandfreie Abrechnung vorlegt. Bei der Nebenkostenabrechnung muss sich der Vermieter an bestimmte Regelungen halten. Um wirksam zu sein, muss die Abrechnung in schriftlicher Form vorliegen und bestimmte Inhalte vorweisen, hierzu zählen beispielsweise die Angabe des gültigen Verteilerschlüssels sowie des Abrechnungszeitraums. Zudem sollten auch die Gesamtkosten komplett aufgelistet werden. Als umlagefähige Betriebsausgaben gelten unter anderem die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung des Wassers, die Kosten für die Heizung, die Müllentsorgungskosten, die Aufwendungen für die Gebäudereinigung und die Kosten für das Licht und die Gartenpflege. Nicht umlagefähig sind hingegen die Ausgaben für die Verwaltung, da diese bereits in der Miete enthalten sind sowie Kosten für durchgeführte Reparaturen.
Nach Erhalt der Abrechnung sollte der Mieter diese gründlich prüfen, denn in der Regel enthält jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler. Zu diesen Fehlern gehören unter anderem eine zu späte Zustellung der Abrechnung, die Anrechnung von nicht umlagefähigen Nebenkosten, die Nichtberücksichtigung einer umlagefähigen Rechnung oder das Fehlen relevanter Daten für die Abrechnung. Bei Verdacht auf einen Fehler innerhalb der Nebenkostenabrechnung sollte sich der Mieter direkt an den Vermieter wenden und von diesem gegebenenfalls die Einsicht in die Originalpapiere einfordern. Sollte die Sache innerhalb von dreißig Tagen noch nicht geklärt worden sein, kann der Mieter die Zahlung zunächst unter Vorbehalt stellen. Für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter 12 Monate Zeit.
Möchten auch Sie der Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters widersprechen? Dann versäumen Sie nicht die Widerspruchsfrist und greifen Sie am besten sofort zum Telefon. Über die „Anwaltshotline Nebenkostenabrechnung“ erfahren Sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt, wie Sie gegen Ihren Vermieter ankommen. Legen Sie alle für Ihr Anliegen relevanten Dokumente für das Gespräch griffbereit.
Schriftliche Rechtsberatung zur Nebenkostenabrechnung
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