Die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr liegt im Briefkasten und Sie sollen nachzahlen? Dabei haben Sie gar nicht so viel Strom oder Wasser verbraucht, wie auf der Rechnung ausgewiesen ist? Wie Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Nachzahlung wehren können, verrät Ihnen ein Anwalt unserer „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“.
Interessantes zur Nachzahlung
- Mietvertrag
- Nebenkosten
- Heizung
- Strom
- Widerspruch
Bei den meisten Mietverhältnissen ist es gang und gäbe, dass der Vermieter die Betriebskosten anteilig auf den Mieter umlegt. Betriebskosten sind diejenigen Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Grundstücks und der sich darauf befindlichen Einrichtungen und Gebäude laufend anfallen, also beispielsweise Kosten für die Heizungsversorgung, das Abwasser, die Müllabfuhr oder Gartenpflege. Es können entweder die Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages oder Vorauszahlungen vereinbart werden. Der Vermieter hat einmal im Jahr über die Betriebskosten abzurechnen und dem Mieter im Einzelnen mitzuteilen, wie hoch die tatsächlich angefallenen Betriebskosten für das Jahr gewesen sind. Je nachdem, ob die tatsächlichen Kosten höher oder geringer als die Pauschal- oder Vorauszahlungen des Mieters gewesen sind, hat der Vermieter dem Mieter den zu viel gezahlten Betrag zu erstatten oder von ihm eine Nachzahlung zu fordern.
Hier kann es für den Mieter ein böses Erwachen geben, wenn er auf einmal mehrere Hundert Euro für die Heizkosten oder das Warmwasser nachzahlen soll. Bevor man den Forderungen des Vermieters nachkommt, sollte man auf jeden Fall klären, ob die Betriebskostenabrechnung korrekt ist.
Ärgerlich ist es auch für den Vermieter, wenn der Mieter nicht nachzahlt und erst einmal selbst die Kosten tragen muss. Was genau ist zu tun, wenn der Mieter der Betriebskostenabrechnung widerspricht? Wenn schneller Rechtsrat gefragt ist und Sie nicht extra einen Beratungstermin beim Anwalt vereinbaren wollen, haben wir die Lösung: Über die „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ erreichen Sie bequem und von zu Hause aus einen Rechtsanwalt, der Ihnen alle Fragen kompetent beantwortet. Anruf genügt.
Schriftliche Rechtsberatung zur Nachzahlung
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