☎ Anwaltshotline “Mangel”

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meistgekauft
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Sie entdecken, dass an Ihrem neu erbauten Haus einige Baumängel vorhanden sind? Dann kontaktieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen Rechtsauskunft gibt. Rufen Sie sofort die Anwaltshotline Baurecht an und lassen Sie sich beraten!

Wichtige Stichpunkte zum Mangel

  • Gefahrübergang
  • Baumangel
  • Mängelbeseitigung
  • Schadensersatz
  • Minderung

Zu jedem der oben aufgeführten Stichpunkte erhalten Sie umfassende „Beratung zum Mangel“. Rufen Sie jetzt gleich die „Hotline Mangel“ an!

Der Mangel ist ein Rechtsbegriff, der im Recht der Leistungsstörungen vorkommt und bei verschiedenen Vertragstypen, etwa dem Kaufvertrag, dem Werkvertrag oder dem Mietvertrag eine große Rolle spielt. Im Bereich der Bauverträge spricht man von einem Mangel (Baumangel), wenn nach der Fertigstellung des Bauwerks eine Abweichung des vorhandenen Zustandes von dem vertraglich vereinbarten Zustand zu konstatieren ist. Baumängel treten häufig auf und sind regelmäßig Ausgangspunkt von Rechtsstreitigkeiten.

Es ist zu beachten, dass ein Bauvertrag nach deutschem Recht als Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einzustufen ist. Das Recht der Werkverträge ist in den §§ 631 – 651 BGB definiert. Hiernach schuldet der Unternehmer dem Besteller nach Abschluss eines Werkvertrages die Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller schuldet dem Unternehmer die vereinbarte Vergütung (§ 631 BGB). Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (§ 633 BGB) – dies ist der Fall, wenn das Werk (bei einem Bauvertrag also das zu errichtende Gebäude) die vereinbarte Beschaffenheit hat oder zumindest für eine gewöhnliche Verwendung geeignet ist. § 634 BGB beschreibt schließlich die Rechte des Bestellers bei Mängeln – er darf in diesem Fall Aufwendungen verlangen, den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Trotz dieser auf den ersten Blick eindeutig erscheinenden Sachlage können sich bei der Formulierung und der Durchsetzung eigener Ansprüche zahlreiche rechtliche Probleme ergeben.

Welche Ansprüche Sie als Bauherr haben, wenn Sie an Ihrem Haus Baumängel entdeckt haben, sagt Ihnen einer unserer qualifizierten Rechtsanwälte unter der „Anwaltshotline Mangel“. Wie Sie den Bauunternehmer rügen müssen bzw. wie die darauffolgenden Schritte aussehen, erklärt Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt. Greifen Sie also zum Hörer und wählen Sie die Nummer der „Hotline Mangel“. Legen Sie notwendige Unterlagen schon einmal bereit!

Schriftliche Rechtsberatung zum Mangel

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.