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Wie die Rechtslage bei der Beseitigung eines Mangels der Mietwohnung ist und ob sich der Mieter oder Vermieter darum zu kümmern hat, wissen unsere erfahrenen Rechtsanwälte. Wählen Sie noch heute die Nummer der „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ und lassen Sie sich beraten.

Interessantes zur Mängelbeseitigung

  • Schönheitsreparaturen
  • Mietmangel
  • Mietminderung
  • Renovierung
  • Schimmel

Der Mieter ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, die angemietete Wohnung instand zu halten, das heißt, er muss den Zustand erhalten, in welchem er die Wohnung übernommen hat. Für Verbesserungen oder Modernisierungen ist er nicht zuständig. Wie genau der Zustand bei der Übergabe der Wohnung war, wird am besten durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert. Für alle Mängel, die bereits bei Übergabe bestanden und in dem Protokoll festgehalten sind, hat der Mieter dann nicht zu haften. Soll ein solcher Mangel beseitigt werden, so hat sich der Vermieter darum zu kümmern und die Kosten zu übernehmen. Oder aber er zieht den haftbaren Vormieter zur Verantwortung. Für alle anderen bestehenden Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt worden sind, muss der Mieter jedoch damit rechnen, vom Vermieter zur Kasse gebeten zu werden. Eine Ausnahme bilden die versteckten Mängel. Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, der für den Mieter bei Einzug nicht ersichtlich sein konnte und erst im Laufe des Mietverhältnisses zutage tritt. Das kann etwa eine defekte Heizung sein, deren Funktionalität beim Einzug im Sommer nicht nachzuprüfen war. Auch Schimmel in den Wänden, der vom Vormieter einfach überstrichen worden ist und sich erst später zeigt, ist ein versteckter Mangel.

Bei einem Mietmangel, der vom Mieter nicht zu vertreten ist, kann der Mieter unter Umständen eine Mietminderung von Vermieter verlangen. Der Mieter sollte dem Vermieter den Mangel umgehend schriftlich anzeigen und von ihm die Beseitigung binnen einer angemessenen Frist verlangen.

Im Mietvertrag kann festgelegt werden, dass der Mieter sich selbst um die Beseitigung kleinerer Mängel in der Mietwohnung zu kümmern hat. Für Laien ist jedoch oft nicht ersichtlich, welche Mängelbeseitigungen auf den Mieter umgelegt werden können und welche Instandhaltungsmaßnahmen zu den Schönheitsreparaturen zählen. Zudem herrscht aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung zum Mietrecht große Unsicherheit bei der Durchsetzung einer Mietminderung oder der Einbehaltung der Mietkaution. Klarheit verschafft Ihnen gern ein Rechtsanwalt der „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“.

Schriftliche Rechtsberatung zur Mängelbeseitigung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.