Das laute Bellen des Nachbarhundes geht Ihnen schon lange auf die Nerven? Ihr Nachbar beschwert sich, weil Sie zu laut musizieren? Informieren Sie sich über die Rechtslage bei einem Fachmann. Über die „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ erreichen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen alle benötigten Informationen gibt und Sie über Ihre Handlungsmöglichkeiten aufklärt.
Interessantes zur Lärmbelästigung
- Musik
- Kinderlärm
- Baustelle
- Ruhezeiten
- Unterlassung
Es ist wohl eine der häufigsten Ursachen für Streit mit dem Nachbarn: Die viel zu laute Musik, schreiende Kinder, regelmäßiges Hundegebell, polternde Schritte, Streitgespräche – kurz gesagt: jede Art von Lärm, den sie auch durch Ihre Wohnungswände hindurch noch laut und deutlich vernehmen können. Doch wie verhält man sich am besten, wenn einem der dröhnende Fernseher des Nachbarn Nacht für Nacht den Schlaf raubt oder nebenan bis spät nachts lautstark gefeiert wird?
Der erste Schritt zu einer Lösung sollte immer ein klärendes Gespräch sein. Sprechen Sie Ihren Nachbarn auf das Problem an und machen Sie ihn auf die Ruhezeiten aufmerksam. Oftmals lässt sich das Problem damit bereits aus der Welt schaffen. Bleibt Ihr Nachbar jedoch uneinsichtig und setzt die Lärmbelästigung fort, sollte der nächste Weg zum Vermieter führen. Er ist nun in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Ruhestörungen in Zukunft unterbleiben. Bringt auch die Intervention des Vermieters nichts oder unternimmt er nichts, steht schließlich auch der Gerichtsweg offen.
Es sollten jedoch keine übereilten Maßnahmen ergriffen werden: Bestimmter Lärm ist vom Mieter zu dulden und in einem solchen Fall bliebe eine Klage nicht nur erfolglos, sondern kostet auch unnötiges Geld. Besonders tolerant haben Nachbarn etwa bei Kinderlärm zu sein oder bei Baustellenlärm, wenn die Baustelle bereits bei Einzug bestand oder der Mieter da bereits wusste, dass in Zukunft Baumaßnahmen geplant waren.
Sollten Sie unsicher sein, was Sie bei einer Lärmbelästigung unternehmen können oder wie Sie sich verhalten sollten, wenn sich Ihr Nachbar bei Ihnen über Lärm beschwert, dann weiß ein Rechtsanwalt Rat. Einfach und unkompliziert erreichen Sie einen Anwalt über unsere „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“. Rufen Sie gleich an!
Schriftliche Rechtsberatung zur Lärmbelästigung
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