☎ Anwaltshotline “Kaution”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

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meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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69*

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  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Verlangt Ihr Vermieter von Ihnen eine überhöhte Kaution, die drei Monatsmieten übersteigt? Dann zögern Sie nicht und setzen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt Ihr Recht durch. Rufen Sie hierfür sofort die Anwaltshotline Kaution an.

Bedeutende Bereiche zur Kaution

  • Anlagepflicht
  • Sondervorschriften
  • Barkaution
  • Bürgschaft
  • Mängelsicherung

Über die „Hotline Kaution“ beantwortet ein Rechtsanwalt all Ihre Fragen rund um die Kaution. Die „Beratung zur Kaution“ ist umfassend und gleichzeitig kostengünstig.

Unter einer Kaution (von lateinisch catio: Sicherheit, Vorsicht) versteht man eine Sicherheitsleistung, im spezifischen Fall die Mietsicherheit. Gesetzliche Grundlage für die Mietkaution und insbesondere auch für deren Höhe ist § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier wird in Absatz 1 vorgeschrieben:

„Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese […] höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.“

Die Kaution darf also eine maximale Höhe von drei Monats-Kaltmieten haben und muss, den weiteren Vorgaben von § 551 BGB entsprechend, durch den Mieter nicht zwangsläufig in einem Stück an den Vermieter gezahlt werden – zulässig ist auch eine Zahlung in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen, wobei die erste Zahl mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig wird.

Ist nichts weiter vereinbart, muss der Vermieter die vom Mieter geleistete Kautionssumme auf einem Bankkonto mit „dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“ anlegen (§551 Absatz 3 Satz 1). Die Vertragsparteien können diesbezüglich jedoch auch eine andere Anlageform vereinbaren; sich hieraus eventuell ergebende Erträge stehen nach Ablauf des Mietverhältnisses dem Mieter zu.

Haben Sie die Vermutung, dass Ihr Vermieter Ihre Kaution nicht separat von seinem Vermögen anlegt? Wie Sie darauf am besten reagieren erklärt Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Kaution“. Alle Unterlagen, die für Ihr Anliegen wichtig sind, legen Sie für das Telefonat gleich griffbereit.

Schriftliche Rechtsberatung zur Kaution

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.