☎ Anwaltshotline “Hausmeister”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Sie haben einen Hausmeister eingestellt, sind sich aber im Unklaren darüber, in welchen Bereichen er arbeiten darf? Rufen Sie jetzt die „Anwaltshotline Hausmeister“ an und diese und ähnliche Fragen werden von einem Anwalt beantwortet.

Bedeutsame Themenbereiche zum Hausmeister

  • Arbeitsvertrag
  • Tätigkeitsbereich
  • Qualifikation
  • Gewerbeanmeldung
  • Kosten

Umfassende Rechtsauskunft zu allen oben angeführten Themenbereichen erhalten Sie über die „Hotline Hausmeister“. Hier beantwortet ein Rechtsanwalt Ihre Fragen zur Beschäftigung eines Hausmeisters oder zu Ihrer Hausmeistertätigkeit.

Ein Hausmeister wird vom Hauseigentümer oder vom Vermieter eingestellt, um eine Immobilie zu verwalten. Zu seinen Aufgaben gehören im Regelfall die Reinigung und die Instandhaltung der allgemeinen Bereiche, die Gartenpflege, das Ablesen der Strom- und Wasserzähler sowie weitere Wartungsarbeiten. Die Kosten werden meist im Rahmen der Betriebskosten von den Mietern übernommen. Übt der Hausmeister zusätzliche Verwaltungsaufgaben oder Reparaturen aus, müssen diese Tätigkeiten jedoch gesondert abgerechnet werden. Häufig übernimmt einer der Mieter gegen eine Vergütung die Rolle des Hausmeisters. Inzwischen bieten jedoch auch zahlreiche externe Firmen ihre Dienstleistungen im Bereich des Gebäudemanagements an.

Innerhalb von Deutschland existiert keine Ausbildung für den Beruf des Hausmeisters. Die meisten Hausmeister qualifizieren sich durch den Besuch von Seminaren oder Lehrgängen sowie durch abgeschlossene Handwerksausbildungen für ihre Tätigkeit. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch kleinere Reparaturarbeiten selbstständig und fachgerecht durchgeführt werden können. Häufig wird jedoch vernachlässigt, dass für Arbeiten in bestimmten Fachbereichen ein Meisterbrief benötigt wird. Der Hausmeister muss seine Tätigkeit bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Eine zusätzliche Gewerbeanmeldung bei der Handelskammer ist erst nötig, wenn er einer selbstständigen Arbeit nachgeht. In einem solchen Fall ist der Hausmeister verpflichtet, seine Qualifikationen offenzulegen, um seine fachliche Kompetenz gewährleisten zu können.

Sind Sie sich im Unklaren darüber, welche Tätigkeiten Sie im Rahmen Ihres Vertrages als Hausmeister übernehmen dürfen? Oder wollen Sie einen Hausmeister einstellen und haben Fragen zu seiner benötigten Qualifikation? Rufen Sie die „Anwaltshotline Hausmeister“ an und lassen Sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt informieren. Halten Sie die nötigen Unterlagen bitte schon vor dem Telefonat bereit, um eine schnellere Bearbeitung zu gewährleisten.

Schriftliche Rechtsberatung zum Hausmeister

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.