☎ Anwaltshotline “Eigentümerversammlung”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
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Über die Anwaltshotline Eigentümerversammlung erhalten Sie Auskunft in Bezug auf die „Beratung zur Eigentümerversammlung“. Greifen Sie jetzt zum Hörer und rufen Sie für eine telefonische Rechtsberatung sofort die „Hotline Eigentümerversammlung“ an.

Bedeutsame Gebiete zur Eigentümerversammlung

  • Verwalter
  • Wirtschaftsplan
  • Gemeinschaftsordnung
  • Jahresabrechnung
  • Stimmrecht

Ausführliche Rechtsauskunft erhalten Sie als Rechtssuchender zu allen oben genannten Gebieten über die „Hotline Eigentümerversammlung“. Dabei bietet ein erfahrener Rechtsanwalt umfassende „Beratung zur Eigentümerversammlung“ und gibt Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen.

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium der Wohnungseigentümergemeinschaft; hier werden alle weitreichenden Entscheidungen getroffen, die das gemeinsam besessene Haus betreffen.

Eine Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Eingeladen werden die Eigentümer durch den Hausverwalter, wenn kein Hausverwalter vorhanden ist, durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates. Bei der Ladung ist zunächst eine Frist von zwei Wochen zwischen Ladung und Versammlung einzuhalten. Außerdem muss die Ladung eine Tagesordnung für die Versammlung enthalten.

Bei der Eigentümerversammlung selbst muss zunächst geprüft werden, ob die Beschlussfähigkeit der Versammlung gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn die Anwesenden Eigentümer mehr als 50% der Miteigentumsanteile des Objekts repräsentieren. Sind weniger als 50% der Miteigentumsanteile anwesend, muss ein neuer Termin für die Eigentümerversammlung einberufen werden. Bei einem zweiten Termin ist die Versammlung dann auf jeden Fall beschlussfähig.

Eigentümerversammlungen sind nicht öffentlich. Teilnehmen dürfen grundsätzlich auch nur Eigentümer – diese können sich jedoch von einem Stellvertreter vertreten lassen, der hierfür eine Vollmacht des Eigentümers benötigt.

Wurden Sie als Wohnungseigentümer bei einem derartigen Beschluss übergangen? Dann nehmen Sie sich einen Rechtsbeistand zur Seite und lassen sich über die „Anwaltshotline Eigentümerversammlung“ umfassend über Ihr Recht beraten. Wichtige Dokumente für Ihren Fall legen Sie am besten für das Telefonat bereit.

Schriftliche Rechtsberatung zur Eigentümerversammlung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.