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Sie wohnen zur Miete und haben eine Frage zu Ihrem befristeten Mietvertrag? Wissen Sie nicht genau, welche Rechte und Pflichten Sie gegenüber Ihrem Vermieter haben? Lassen Sie sich alle offenen Fragen von einem Rechtsanwalt für Mietrecht beantworten. Ein Anruf bei unserer „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ genügt.

Interessantes zum befristeten Mietverhältnis

  • Mietvertrag
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  • Kündigung

Im Normalfall wird ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet durch Kündigung einer Vertragspartei. Im Ausnahmefall und unter engen Voraussetzungen ist es jedoch auch möglich, für einen Mietvertrag eine Befristung zu vereinbaren. Dieser sogenannte qualifizierte Zeitmietvertrag darf nur dann geschlossen werden, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund für die Befristung vorliegt und dieser Grund auch explizit im Mietvertrag genannt ist. Zu diesen Gründen zählt beispielsweise Eigenbedarf. Eine Befristung ist auch denn legitim, wenn die Benutzung der Mietwohnung an die gleichzeitige Stellung als Hausmeister gebunden ist. Besonders beliebt sind befristete Mietverträge bei einer Zwischenmiete, bei der bereits beim Vertragsabschluss feststeht, dass der reguläre Mieter, der in diesem Fall als Vermieter auftritt, die Wohnung wieder zu einem bestimmten Zeitpunkt in Gebrauch nehmen wird. Für die Befristung gibt es dabei keine zeitliche Obergrenze und sie kann auch mehrere Jahre betragen. Ist im Mietvertrag kein Grund angegeben oder ist der genannte Grund für die Befristung nicht zulässig, gilt das Mietverhältnis automatisch als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Ein befristetes Mietverhältnis muss nicht gekündigt werden und endet mit Ablauf der im Mietvertrag genannten Zeitdauer automatisch. Es kann jedoch auch bereits vor Ablauf gekündigt werden. Hier gilt dann eine dreimonatige Kündigungsfrist. Entfällt später der Grund für die Befristung, so kann der Mieter vom Vermieter die Entfristung des Vertrages verlangen.

Ansonsten treffen auf den befristeten Mietvertrag alle Regelungen zum unbefristeten Mietvertrag zu und der Mieter ist rechtlich mit allen anderen Mietern gleichgestellt. Wenn Sie sich beim Abschluss eines befristeten Mietvertrages nicht sicher sind, ob Sie alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt haben, kann Ihnen ein Rechtsanwalt die gewünschten Auskünfte geben. Rufen Sie noch heute bei unserer „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ an und lassen Sie sich von einem unserer Rechtsanwälte beraten.

Schriftliche Rechtsberatung zum befristeten Mietverhältnis

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.