Sie wurden Opfer eines Behandlungsfehlers? Machen Sie Ihren Schadensersatz geltend! Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Behandlungsfehler an und lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt ausführlich über Ihr Recht beraten!
Wichtige Bereiche zum Behandlungsfehler
- Schmerzensgeld
- Diagnosefehler
- Kunstfehler
- Beweislast
- Zulassung
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Jedem unterlaufen hin und wieder Fehler, mit mehr oder weniger schwerwiegenden Folgen. Wenn Ärzte einen Fehler machen, kann dies für den Patienten schmerzhafte Konsequenzen nach sich ziehen. Behandlungsfehler, auch Kunstfehler genannt, können unterschiedliche Formen annehmen. Sie können rein medizinischer Natur sein oder auf organische Maßnahmen bzw. ein fehlerhaftes Verhalten des beteiligten Personals zurückzuführen sein. Eine mangelhafte Sicherungsaufklärung zählt ebenfalls zu den Behandlungsfehlern.
Zu den häufigsten Behandlungsfehlern gehören der Hüftgelenkverschleiß, Knochenbrüche des Unterschenkels, der Kniegelenkverschleiß sowie der Unterarm- und der Oberschenkelbruch. Allerdings kann nicht immer genau unterschieden werden, ob der Arzt oder die Krankheit für Komplikationen nach einem Eingriff verantwortlich ist. Aus diesem Grund muss der Patient den Fehler des Arztes beweisen.
Wurde ein Behandlungsfehler begangen, kommen auf den Arzt zivil- und auch strafrechtliche Folgen zu. Wenn sich durch außergerichtliche Verhandlungen zwischen den Parteien keine Einigung erzielen lässt, findet in der Regel ein gerichtlicher Prozess statt. Der Behandelnde ist zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet, wenn er tatsächlich gegen das deutsche Zivilrecht verstoßen hat. Dazu zählt eine Entschädigung in Bezug auf den Dienstausfall bzw. den Haushaltsführungsschaden des Patienten. Auch die Kosten für spätere Medikamente bzw. Physiotherapiestunden fallen aufgrund des Behandlungsfehlers an. Der Patient kann darüber hinaus auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld besitzen. Dabei bilden der Grad des Verschuldens, die Lebenseinschränkungen sowie die Schmerzensdauer einen wichtigen Richtwert.
Führt ein Behandlungsfehler zum Tod des Patienten, kann der Arzt sogar wegen fahrlässiger Tötung oder gar Totschlags angeklagt werden. Handelt es sich um einen besonders schweren Behandlungsfehler, kann dem Mediziner sogar die Zulassung entzogen und ein Berufsverbot verhängt werden.
Sie wurde Opfer eines Behandlungsfehlers und wissen nicht, wie Sie das beweisen können? Dann sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt einschalten, der Ihnen erklärt, wie Sie Ihr Schmerzensgeld am besten geltend machen können. Verlieren Sie keine Zeit, sondern handeln Sie am besten gleich und rufen die „Anwaltshotline Behandlungsfehler“ an. Legen Sie notwendige Unterlagen für das Telefonat bereit und greifen Sie dann zum Hörer! Über die „Hotline Behandlungsfehler“ werden Sie schnell und dabei ausführlich beraten.
Schriftliche Rechtsberatung zum Behandlungsfehler
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