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Wichtige Punkte zu Arzneimittel
- Arzneimittelgesetz
- Präventivmittel
- Verschreibungspflicht
- Bedenkliche Arzneimittel
- Homöopathische Arzneimittel
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Als Arzneimittel werden Zubereitungen und Stoffe bezeichnet, die Krankheiten bei Menschen oder Tieren heilen sollen. Innerhalb von Deutschland gilt das Arzneimittelgesetz (AMG), das diese genauer definiert: Demnach gelten auch Mittel für Präventivmaßnahmen, Stoffe, die man für die Erstellung einer Diagnose braucht und Ersatzstoffe für den Körper als Arzneimittel. Dabei kann es sich unter Umständen auch um Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika oder Futtermittel handeln.
Arzneimittel müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden, für einige gibt es auch eine Verschreibungspflicht. Lediglich homöopathische Arzneimittel sind davon ausgenommen, müssen aber dennoch registriert werden. Sogenannte bedenkliche Arzneimittel sind in Deutschland verboten, da sie Schädigungen auslösen können. Auch bestimmte Stoffe oder Frischzellen dürfen nicht in Arzneimitteln verarbeitet werden. Außerdem müssen Arzneimittel gut erkennbar als solche gekennzeichnet werden und dürfen nicht unter falscher oder irreführender Bezeichnung vermarktet werden.
Wurde Ihnen ein Arzneimittel verkauft, das nicht als solches erkennbar war? Oder haben Sie Fragen zum Arzneimittelgesetz? Bei Ihren Fragen hilft einer unserer kompetenten Rechtsanwälte gerne weiter. Rufen Sie die „Anwaltshotline Arzneimittel“ an und lassen Sie sich beraten. Legen Sie die nötigen Unterlagen bitte schon vor dem Telefonat bereit, um eine noch schnellere Bearbeitung zu gewährleisten. Rufen Sie noch heute die „Hotline Arzneimittel“ an!
Schriftliche Rechtsberatung zu Arzneimittel
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