☎ Anwaltshotline “Transplantation”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Bei einer Transplantation müssen nicht nur in medizinischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Thema an unsere „Hotline Medizinrecht“ – dort wird Ihnen von unseren kompetenten Rechtsanwälten gern weitergeholfen.

Interessantes zur Transplantation

  • Organspende
  • Operation
  • Transplantat
  • Spender
  • Empfänger

Mit dem Begriff Transplantation werden Operationen bezeichnet, bei denen dem Patienten organische Materialien verpflanzt werden. Diese Eingriffe können für den Empfänger und im Fall einer Lebendspende auch für den Spender mit erheblichen Risiken verbunden sein. Deshalb ist die Transplantation in Deutschland gesetzlich im Transplantationsgesetz geregelt.

Transplantiert werden können sowohl Organe (Herz, Lunge, Niere etc.), Organkomplexe (Körperteile wie Ohr oder Finger) als auch Gewebe (Haut, Hornhaut, Sehnen etc.) und sogar einzelne Zellen. Unter einer Transplantation versteht man dabei nur die Einbringung des Transplantats in den Körper des Empfängers, die Entnahme beim Spender nennt sich Explantation.

Strenge gesetzliche Regelungen gelten bei einer Lebendtransplantation. Eine Niere oder ein Teil der Leber sowie verschiedene Gewebe und Zellen können auch von lebenden Spendern entnommen werden. Hier gilt aber: Der Spender muss volljährig sein und der Entnahme zugestimmt haben. Außerdem darf er nur an eine Person aus engstem Familienkreis spenden – Lebendspenden sind nur möglich an Verwandte des 1. oder 2. Grades, an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte und dem Spender besonders nahestehende Personen. Darüber hinaus muss das Spenderorgan für den Empfänger geeignet sein und der Eingriff darf für den Spender kein besonders erhöhtes gesundheitliches Risiko darstellen.

Andere Vorschriften gelten, wenn der Spender bereits verstorben ist. Hier wird für die Entnahme der Organe die Einwilligung des Spenders oder entscheidungsberechtigter Angehöriger benötigt. Zudem ist erforderlich, dass beim Spender der Hirntod festgestellt worden ist. Hier haben Spender oder Angehörige kein Mitspracherecht, wer die Organe erhalten soll – das wird in Deutschland zentral über die Stiftung Eurotransplant geregelt.

Der Organhandel ist in Deutschland generell verboten, ebenso wie der Handel mit Geweben. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Sie möchten einem Angehörigen ein Organ spenden oder stehen selbst vor einer Transplantation? Sie möchten sich für den Eingriff rechtlich absichern und zum Beispiel eine Patientenverfügung aufsetzen? Richten Sie Ihre Fragen an einen erfahrenen Ansprechpartner – ein Anruf genügt, um über unsere „Hotline Medizinrecht“ mit einem Rechtsanwalt verbunden zu werden.

Schriftliche Rechtsberatung zur Transplantation

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.