Bei einer Transplantation müssen nicht nur in medizinischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Thema an unsere „Hotline Medizinrecht“ – dort wird Ihnen von unseren kompetenten Rechtsanwälten gern weitergeholfen.
Interessantes zur Transplantation
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- Empfänger
Mit dem Begriff Transplantation werden Operationen bezeichnet, bei denen dem Patienten organische Materialien verpflanzt werden. Diese Eingriffe können für den Empfänger und im Fall einer Lebendspende auch für den Spender mit erheblichen Risiken verbunden sein. Deshalb ist die Transplantation in Deutschland gesetzlich im Transplantationsgesetz geregelt.
Transplantiert werden können sowohl Organe (Herz, Lunge, Niere etc.), Organkomplexe (Körperteile wie Ohr oder Finger) als auch Gewebe (Haut, Hornhaut, Sehnen etc.) und sogar einzelne Zellen. Unter einer Transplantation versteht man dabei nur die Einbringung des Transplantats in den Körper des Empfängers, die Entnahme beim Spender nennt sich Explantation.
Strenge gesetzliche Regelungen gelten bei einer Lebendtransplantation. Eine Niere oder ein Teil der Leber sowie verschiedene Gewebe und Zellen können auch von lebenden Spendern entnommen werden. Hier gilt aber: Der Spender muss volljährig sein und der Entnahme zugestimmt haben. Außerdem darf er nur an eine Person aus engstem Familienkreis spenden – Lebendspenden sind nur möglich an Verwandte des 1. oder 2. Grades, an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte und dem Spender besonders nahestehende Personen. Darüber hinaus muss das Spenderorgan für den Empfänger geeignet sein und der Eingriff darf für den Spender kein besonders erhöhtes gesundheitliches Risiko darstellen.
Andere Vorschriften gelten, wenn der Spender bereits verstorben ist. Hier wird für die Entnahme der Organe die Einwilligung des Spenders oder entscheidungsberechtigter Angehöriger benötigt. Zudem ist erforderlich, dass beim Spender der Hirntod festgestellt worden ist. Hier haben Spender oder Angehörige kein Mitspracherecht, wer die Organe erhalten soll – das wird in Deutschland zentral über die Stiftung Eurotransplant geregelt.
Der Organhandel ist in Deutschland generell verboten, ebenso wie der Handel mit Geweben. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
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