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Interessantes zur Schweigepflicht

  • Verschwiegenheit
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In Deutschland gibt es verschiedene Berufsgruppen, die bei der Ausübung ihrer Arbeit der Schweigepflicht unterliegen. Eine davon ist die Ärzteschaft. Während ein Anwalt über die rechtlichen Angelegenheiten seiner Mandanten Stillschweigen bewahren muss und ein Priester diejenigen Dinge für sich zu behalten hat, die ihm bei einer Beichte anvertraut werden, hat der Arzt über den Gesundheitszustand und medizinische Behandlungen seiner Patienten zu schweigen.

Einer solchen Schweigepflicht unterliegen auch Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe. Sie dürfen an unbefugte Dritte keine Patientengeheimnisse weitergeben, die ihnen bei der Ausübung Ihres Berufes anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind. Die Schweigepflicht geht jedoch weit über Informationen hinaus, welche die direkte Berufsausübung betreffen. So muss ein Arzt nicht nur die Details der medizinischen Behandlung für sich behalten, sondern darf auch nicht über Privatangelegenheiten seines Patienten sprechen, die dieser ihm anvertraut hat, beispielsweise über Vermögensverhältnisse oder familiäre Beziehungen. Das gilt sogar auch dann noch, wenn der Patient bereits verstorben ist.

Hält sich der Arzt oder ein anderer Verpflichteter nicht an die Schweigepflicht, kann das strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen – in § 203 StGB ist die Verletzung von Privatgeheimnissen mit Geldstrafe oder einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe bedroht. Für einen Arzt kann ein solcher Gesetzesverstoß unter Umständen auch den Verlust der Approbation zur Folge haben.

Die Schweigepflicht kollidiert an einigen Stellen jedoch mit der Auskunftspflicht gegenüber Angehörigen und anderen an der Behandlung beteiligten Personen sowie mit der Dokumentationspflicht. So muss zum Beispiel in der Pflege dafür gesorgt sein, dass die Versorgung des Patienten jederzeit gewährleistet ist. Zu diesem Zweck dürfen Informationen an anderes Pflegepersonal oder an behandelnde Ärzte weitergegeben werden. Zudem ist es bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim üblich, Angehörige zu benennen, denen Auskunft zu erteilen ist.

Wenn Sie selbst festlegen wollen, wer dazu berechtigt ist, sich über Ihren Gesundheitszustand und medizinische Behandlungen vom Arzt Auskunft geben zu lassen, ist ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu empfehlen. Die Rechtsexperten helfen Ihnen auch gern weiter, wenn Ihr Arzt seine Schweigepflicht verletzt hat und sensible Daten über Sie oder einen Angehörigen ausgeplaudert hat. Rufen Sie gleich jetzt unsere „Hotline Medizinrecht“ an und lassen Sie sich beraten.

Schriftliche Rechtsberatung zur Schweigepflicht

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