☎ Anwaltshotline “Organspendeausweis”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Wozu brauche ich eigentlich einen Organspendeausweis? Können mir nach meinem Tod auch Organe entnommen werden, obwohl ich dem nicht ausdrücklich zugestimmt habe? Wenn Sie sich diese Fragen stellen, sind Sie bei unserer „Hotline Medizinrecht“ an der richtigen Adresse: Dort hilft Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt gern weiter.

Interessantes zum Organspendeausweis

  • Organspende
  • Gewebespende
  • Transplantation
  • Spende
  • Organentnahme

In Deutschland wurde vor einigen Jahren der Organspendeausweis eingeführt. Dieser Ausweis ist optional, man muss ihn also nicht besitzen. Er hat aber eine sehr wichtige Funktion: Mithilfe des Organspendeausweises kann jeder Mensch ab dem 16. Lebensjahr selbst festlegen, was nach seinem Tod mit seinen Organen und Geweben geschehen soll. Spenderorgane und Gewebe können Leben retten – jährlich versterben in Deutschland viele Menschen, weil sie kein passendes Spenderorgan erhalten haben.

Aus diesem Grund gibt es den Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Er soll die Menschen auf die Problematik aufmerksam machen und sie dazu bewegen, selbst über ihre Organe zu entscheiden. Denn in Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Ein Organ darf zur Transplantation nach dem Hirntod nur dann entnommen werden, wenn der Verstorbene oder dessen nahe Angehörige diesem Eingriff zugestimmt haben.

Der Organspendeausweis bietet Ihnen zwei entscheidende Vorteile: Zum einen können Sie so selbst über Ihre Organe und Ihr Gewebe entscheiden. Sie können einer Entnahme ausdrücklich widersprechen, ihr zustimmen oder bestimmte Organe oder Gewebe von einer Entnahme ausschließen. Der zweite Vorteil besteht darin, dass Sie mit einer eigenen Entscheidung Ihren Angehörigen eine große Last abnehmen, denn ansonsten müssen diese nach dem Tod über die Organspende entscheiden. Was der Ausweis nicht leistet: Sie können nicht festlegen, an wen Ihre Organe nach Ihrem Tod gehen. Das wird allein durch die Stiftung Eurotransplant nach Dringlichkeit und Erfolgsrate bestimmt.

Wenn Sie noch gesetzliche Fragen zur Organspende haben oder sich genauer über die Folgen einer Entscheidung durch den Organspendeausweis informieren möchten, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt für Medizinrecht. Bei unserer „Hotline Medizinrecht“ haben Sie die Möglichkeit, zu einem solchen Fachmann auch bequem von zu Hause aus Kontakt aufzunehmen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Organspendeausweis

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.