Wie können Sie selbst sicherstellen, dass nach Ihrem Tod so mit Ihren Organen verfahren wird, wie Sie das wünschen? Welche gesetzlichen Vorgaben sind bei einer Tod- oder Lebendorganspende einzuhalten? Informieren Sie sich direkt beim Fachmann – über unsere „Hotline Medizinrecht“ werden Sie mit einem Rechtsanwalt verbunden.
Interessantes zur Organspende
- Organ
- Gewebe
- Transplantation
- Hirntod
- Organspendeausweis
Die Organspende – für viele todkranke Patienten die letzte Chance. Bei einem akuten Nierenversagen oder einer geschädigten Lunge kann nur noch der Ersatz des kranken Organs helfen. Für die Empfänger von Spenderorganen stellt eine Transplantation allerdings einen sehr umfangreichen Eingriff dar, der auch mit Risiken verbunden ist. Denn nicht immer ist klar, ob der Körper das fremde Organ annimmt oder es nicht doch noch abstößt.
In Deutschland gibt es strenge Gesetze zur Organspende und Gewebespende. Hier gilt die sogenannte Entscheidungslösung: Organe dürfen erst dann entnommen werden, wenn der Spender diesem Vorgang ausdrücklich zugestimmt hat oder – sofern keine solche Erklärung vorliegt – die Angehörigen die Spende bewilligen. Zudem muss beim Spender der Hirntod festgestellt worden sein. Davon gibt es eine Ausnahme: Eine Niere und ein Teil der Leber kann auch zu Lebzeiten bereits gespendet werden. Bei einer Lebendspende ist aber ebenfalls die Zustimmung des Spenders notwendig.
Folgende Organe können gespendet und transplantiert werden: Niere, Herz, Leber, Lunge, Dünndarm und Bauchspeicheldrüse. Daneben ist auch die Spende und Transplantation von Gewebe möglich, dazu zählen Augenhornhaut, Blutgefäße, Haut, Herzklappen, Sehnen, Bänder, Bindegewebe, Knochen sowie die Eihaut der Fruchtblase. Während Organe innerhalb weniger Stunden nach der Entnahme transplantiert werden müssen, können Gewebe nach entsprechender Aufbereitung auch über Wochen oder Jahre in einer Gewebebank gelagert werden.
Die Verteilung der Spenderorgane erfolgt über die Stiftung Eurotransplant. Sie verteilt Organe nicht nur in Deutschland, sondern in insgesamt acht europäischen Ländern, um so die Versorgung der Patienten so gut wie möglich zu gewährleisten.
Sie warten selbst auf ein Organ oder auf Gewebe? Ein naher Angehöriger braucht eine Niere und Sie denken darüber nach, ihm mit einer Lebendspende zu helfen? Oder möchten Sie sich ganz allgemein über die Themen Organspende, Transplantation und Organspendeausweis informieren? Wenden Sie sich an die Rechtsanwälte unserer „Hotline Medizinrecht“, um alle benötigten Antworten direkt über das Telefon zu erhalten.
Schriftliche Rechtsberatung zur Organspende
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