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Vor einer Operation ist zu empfehlen, sich auch gegen rechtliche Risiken abzusichern. Was Sie als Patient tun können, um sich gegen Ärztepfusch oder fehlerhafte Aufklärung zu schützen, und wie Ihre Möglichkeiten aussehen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, erfahren Sie von einem Rechtsanwalt unserer „Hotline Medizinrecht“.

Interessantes zur Operation

  • Eingriff
  • Aufklärungspflicht
  • medizinische Versorgung
  • Patientenverfügung
  • Krankenhaus

Jahr für Jahr werden in Deutschland viele Hunderttausende Operationen durchgeführt. Das passiert stationär im Krankenhaus oder ambulant beim Facharzt, bei einem ambulanten Operateur oder auch im Krankenhaus.

Strafrechtlich ist eine Operation nicht unproblematisch. Eine Operation bedeutet immer auch eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, womit der Tatbestand einer körperlichen Misshandlung und damit einer Körperverletzung nach § 223 StGB erfüllt wird. Rein rechtlich ist eine Operation also eine Straftat. Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Patient zuvor in den ärztlichen Eingriff eingewilligt hat. Dadurch wird die Körperverletzung legitimiert und sie ist nicht strafbar.

Aus diesem Grund gilt bei medizinischen Eingriffen grundsätzlich: Der Arzt hat bei seinem Patienten vor dem Eingriff eine Einwilligung einzuholen. Dabei ist es wichtig, dass der Patient ausreichend über die Art, den Umfang, die Folgen und eventuelle medizinische Risiken der Operation aufgeklärt wird, damit er die Möglichkeit hat, die Situation selbst realistisch einzuschätzen und eigenverantwortlich über den Eingriff zu entscheiden.

Hier kommt es regelmäßig zum Streit: Bleibt eine Operation erfolglos oder führt sie zu unerwünschten Nebenwirkungen, machen viele Patienten ihren Arzt dafür verantwortlich. Schnell spricht man von Ärztepfusch und es wird behauptet, der Arzt habe nicht genügend über die Operation aufgeklärt oder habe fehlerhaft behandelt. In diesem Fall ist die Dokumentation meist entscheidend: Patientenakte und Operationsbericht geben wichtige Indizien hinsichtlich der Durchführung der Operation.

Sie sind mit der ärztlichen Betreuung unzufrieden? Bei einer Operation ist etwas schiefgelaufen? Was können Sie als Patient unternehmen, wenn die medizinische Versorgung durch den Operateur mangelhaft war? Holen Sie sich verlässliche Tipps bei einem Rechtsanwalt für Medizinrecht ein – gern werden Sie bei unserer „Anwaltshotline Medizinrecht“ rund um das Thema Operation beraten.

Schriftliche Rechtsberatung zur Operation

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.