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Sie möchten sich vor einem ärztlichen Eingriff rechtlich absichern oder sich nach einer Operation wegen einer Falschbehandlung gegen den Arzt oder das Krankenhaus wenden? Holen Sie sich rechtlichen Rat beim Fachmann – lassen Sie sich gleich jetzt mit einem Rechtsanwalt unserer „Hotline Medizinrecht“ verbinden.

Interessantes zur Falschbehandlung

  • Arzt
  • Operation
  • Diagnose
  • Kunstfehler
  • Schadenersatz

Leider verläuft nicht jeder Arztbesuch zur vollen Zufriedenheit des Patienten. Auch ein Arzt kann irren und schnell passiert es, dass er die falsche Diagnose stellt, eine wirkungslose Therapie anordnet oder ihm bei einer Operation Fehler unterlaufen.

Rechtlich basiert die Beziehung zwischen Arzt und Patient auf dem Behandlungsvertrag. Das ist ein Dienstvertrag, denn der Arzt schuldet dem Patienten im Normalfall kein bestimmtes Behandlungsergebnis (wie das bei einem Werkvertrag der Fall wäre), sondern lediglich die Behandlung selbst. Sie hat den allgemein anerkannten fachlichen Standards zu entsprechen, es sei denn, die Vertragspartner haben gemeinsam etwas anderes vereinbart. Lässt sich ein Patient in einem Krankenhaus behandeln, schließt er mit dem Krankenhausträger einen Behandlungsvertrag ab und nicht direkt mit dem behandelnden Arzt. Der Träger haftet dann stellvertretend für Ärzte, Pflegepersonal und andere Mitarbeiter.

Bei einer Behandlung kann einiges schiefgehen – relevant ist das dann, wenn sich aus einem Behandlungsfehler ein Schaden für den Patienten ergibt. Hat der Arzt seine Pflichten verletzt, dann kann der Patient von ihm Schadenersatz fordern. Ein Anspruch kann sich hier sowohl aus einer vertraglichen Pflichtverletzung als auch aus dem Deliktsrecht ergeben. Der Patient kann den Arzt auch dann haftbar machen, wenn er zwar die Behandlung angemessen durchgeführt, ihn aber nicht genügend über die wesentlichen Umstände seines Handelns aufgeklärt hat oder keine Einwilligung des Patienten vorlag.

Nach Ihrer Operation geht es Ihnen schlechter als vorher? Der Arzt hat eine falsche Diagnose gestellt, wodurch die Heilung verzögert oder verhindert wurde? Sie haben sich im Krankenhaus mit einem Keim infiziert, weil die nötigen Hygienestandards nicht eingehalten worden sind? Als Patient haben Sie es oft nicht leicht, nach einer Falschbehandlung Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sprechen Sie deshalb direkt mit einem Rechtsanwalt für Medizinrecht: Er kennt die einschlägigen Gesetze und kann Ihnen in Ihrer konkreten Situation weiterhelfen. Über unsere „Hotline Medizinrecht“ werden Sie gern beraten.

Schriftliche Rechtsberatung zur Falschbehandlung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.