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Wichtige Gebiete zum Diagnosefehler
- Fehldiagnose
- Krankheit
- Erkrankung
- Behandlung
Unter einem Diagnosefehler (auch: Fehldiagnose) wird die fehlerhafte Feststellung bzw. Bestimmung der Erkrankung eines Menschen durch einen Arzt bezeichnet. Da die Diagnose die Entscheidungsgrundlage für die Wahl der Behandlung einer Krankheit ist, kann ein Diagnosefehler zu fehlerhafter Behandlung und damit zum Nichteintreten einer Verbesserung des Krankheitsbildes führen.
Wer sich in die Behandlung zu einem Arzt begibt, der schließt, rechtlich gesehen, mit diesem einen Dienstvertrag (Behandlungsveab. Ein Dienstvertrag ist eines der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definierten speziellen Dienstverhältnisse. Daneben gibt es beispielsweise noch den Werkvertrag, den Kaufvertrag oder den Mietvertrag. §611 BGB bestimmt:
„(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.“
Es ist ein charakteristisches Merkmal des Dienst- und damit des Behandlungsvertrages, dass derjenige, welcher Dienste zusagt, eine Leistung schuldet, nicht jedoch, wie z.B. beim Werkvertrag, den Erfolg der Leistung. Ein Diagnosefehler bedeutet dementsprechend nicht automatisch, dass der Arzt seine Verpflichtungen aus dem behandlungsvertrag verletzt hat. §630a Abs.2 BGB sieht vor:
„Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“
Eine Verletzung der Dienstpflicht ergibt sich erst, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt wurden. Man spricht in diesen Fällen von einem Behandlungsfehler. Dieser kann, je nach Sachlage des Einzelfalls, Ansprüche des Patienten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den behandelnden Arzt begründen.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zum Diagnosefehler
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