Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Aufklärungspflicht dient der „Beratung zur Aufklärungspflicht”! Über die “Hotline Aufklärungspflicht” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!
Wichtige Gebiete zur Aufklärungspflicht
- Alternativen
- Schadensersatz
- Behandlungsvertrag
- Dienstvertrag
Die ärztliche Aufklärung gehört zu den Pflichten eines Arztes gegenüber der von ihm behandelten Person. Die Aufklärungspflicht ist in § 630e Bürgerliches Gesetzbuch (Recht der Schuldverhältnisse/Dienstvertrag und ähnliche Verträge/Behandlungsvertrag) gesetzlich fixiert. Hier ist verlangt:
„(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.“
Nach Abs. 2 der Vorschrift hat die Aufklärung mündlich zu erfolgen und für den zu Behandelnden verständlich zu sein. Die Aufklärung muss „durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt“. Dem Patienten sind darüber hinaus Abschriften der Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.
Eine Missachtung oder Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Arzt kann, je nachdem, wie die Umstände des Einzelfalls liegen, einen Anspruch des Patienten auf Schadensersatz begründen. In Krankenhäusern müssen der Krankenhausträger und die Chefärzte durch zweckmäßige Vorgaben und Richtlinien dafür sorgen, dass alle Ärzte ihren Aufklärungspflichten nachkommen.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Aufklärungspflicht
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