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Interessantes zum Arztrecht

  • Arzt
  • Berufsrecht
  • Approbation
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Das Arztrecht ist das Rechtsgebiet, das die Ausübung des Arztberufes regelt. Ein Arzt hat sich an die Normen zu halten, um nicht Gefahr zu laufen, seine Approbation zu verlieren. Die wichtigste Quelle für das Arztrecht  bildet in Deutschland die Bundesärzteordnung.

In der Bundesärzteordnung ist genau festgelegt, welche Voraussetzungen für eine Approbation als Arzt erfüllt sein müssen. Neben einem medizinischen Studium und einer entsprechenden praktischen Ausbildung in einem Krankenhaus muss zudem sichergestellt sein, dass der Arzt gesundheitlich dazu in der Lage ist, seiner Arbeit gebührend nachzukommen. Er darf nicht unwürdig oder unzuverlässig sein. Außerdem wird gefordert, dass seine Kenntnisse der deutschen Sprache für die zufriedenstellende Berufsausübung ausreichend sind.

Der Arzt hat bei der Ausübung seines Berufes verschiedene Pflichten zu erfüllen. Zum einen trifft ihn die ärztliche Sorgfaltspflicht: Er muss seinen Patienten eine medizinische Behandlung angedeihen lassen, die den aktuellen wissenschaftlichen Standards entspricht und somit erforderlich ist. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Arzt und Patient etwas anderes vereinbart haben. Kommt der Arzt seiner Sorgfaltspflicht nicht nach, hat er dem Patienten für einen Behandlungsfehler Schadensersatz zu leisten.

Einen Arzt bindet zudem die Schweigepflicht. Der Arzt muss über alles schweigen, was ihm bei seiner Berufsausübung von seinen Patienten anvertraut und nicht sonst allgemein bekannt wird. Von der Schweigepflicht sind somit beispielsweise Untersuchungsbefunde, Diagnosen oder überhaupt der Umstand, dass eine medizinische Behandlung stattgefunden hat, erfasst. Auch persönliche Lebensumstände sind mit eingeschlossen. In bestimmten Ausnahmefällen ist es dem Arzt aber erlaubt, Informationen über seinen Patienten an Dritte weiterzugeben.

Ebenso trifft jeden Arzt die Aufklärungspflicht. Bevor er beim Patienten einen ärztlichen Eingriff vornimmt oder eine sonstige Behandlung durchführt, hat er ihn über bestehende Risiken aufzuklären. Dabei muss der Umfang der Aufklärung an die Gefährlichkeit des Eingriffs und insbesondere auch an das Vorwissen, die Intelligenz und das Verständnis des Patienten angepasst werden.

Sie sind selbst Arzt und Ihnen wird vorgeworfen, eine Berufspflicht verletzt zu haben? Oder ärgern Sie sich als Patient über ein Fehlverhalten Ihres Arztes? Holen Sie sich professionellen Rechtsrat direkt beim Rechtsanwalt – ganz einfach mit einem Anruf bei unserer „Hotline Medizinrecht“.

Schriftliche Rechtsberatung zum Arztrecht

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