☎ Anwaltshotline “Ärztlicher Eingriff”

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline ärztlicher Eingriff dient der „Beratung zum Thema ärztlicher Eingriff”! Über die “Hotline ärztlicher Eingriff” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zum Thema ärztlicher Eingriff

  • Operation
  • rechtswidrig
  • Körperverletzung
  • Notstand
  • Arzthaftung

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein ärztlicher Eingriff immer den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Dies betrifft sowohl Operationen als auch die Verabreichung von Medikamenten sowie eine einfache Blutentnahme zu diagnostischen Zwecken – letztlich also jede Maßnahme, die die körperliche Integrität des Patienten berührt.

Eine Körperverletzung ist jedoch nur dann strafbar, wenn sie als rechtswidrig einzustufen ist. §228 Strafgesetzbuch schreibt vor: „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Hiervon ist auch ein ärztlicher Eingriff abgedeckt, soweit er den gesetzlichen Vorschriften gemäß erfolgt.

Neben der Einwilligung nach §228 Strafgesetzbuch kann auch ein medizinischer Notstand ein Rechtfertigungsgrund für einen ärztlichen Eingriff sein (beispielsweise: bewusstloser Patient mit erkennbar schweren Verletzungen wird ins Krankenhaus eingeliefert und dort ohne seine vorherige Einwilligung einer lebensrettenden Operation unterzogen).

Damit ein ärztlicher Eingriff auf der Basis einer gut informierten Einwilligung des Patienten erfolgen kann, hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient genau reglementieren. Insbesondere durch die Einführung des Behandlungsvertrages in das Bürgerliche Gesetzbuch (§§630a-630h BGB) im Rahmen des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 wurden Fragen der ärztlichen Aufklärungspflicht, der Behandlungsdokumentation und der Arzthaftung in eine feste gesetzliche Form gegossen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

SchriftlicheRechtsberatung zum Thema ärztlicher Eingriff

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