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Interessantes zum Urheberrecht
- Nutzungsrecht
- Verwertungsrecht
- Vortragsrecht
- Urheberrechtsverletzung
- Plagiat
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Wenn Sie Schöpfer eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst sind, dann haben Sie in Deutschland eine besondere Rechtsposition inne: Sie sind Urheber. Als Urheber können Sie über das weitere Schicksal Ihres Werkes entscheiden: Soll das Buch, das Lied, der Film, das Bild oder die Skulptur veröffentlicht oder durch einen Dritten verwertet werden? Im UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) ist ausführlich geregelt, welche Rechte der Urheber hat. So kann er einem Dritten ein Nutzungsrecht oder ein Verwertungsrecht an seinem Urheberrecht einräumen. Beispielsweise ist es einem Verlag dadurch möglich, ein Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder ein Vortragsrecht an einem Buch zu erwerben.
Doch nicht immer wird das Urheberrecht des Urhebers beachtet. Leider kommt es in der heutigen Zeit sehr häufig zu einer Urheberrechtsverletzung. Das wird vor allem durch das Internet begünstigt. Dort werden oft ohne die Zustimmung des Urhebers Musikdateien, Filme, Fotos und Dokumente hochgeladen und Dritten zum Download angeboten. In den Fokus der Öffentlichkeit ist in den letzten Jahren darüber hinaus die Urheberrechtsverletzung durch ein Plagiat geraten. Macht man in einer Doktorarbeit oder Habilitationsschrift Quellen und Zitate nicht ausreichend kenntlich, kann das in der Konsequenz zur Aberkennung des akademischen Grades führen.
Ein Urheber hat gemäß UrhG verschiedene Möglichkeiten, um sich gegen eine Verletzung seines Urheberrechtes zur Wehr zu setzen: Er kann die Unterlassung der Verletzung, Schadenersatz sowie die Vernichtung, den Rückruf oder die Überlassung der unrechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke verlangen.
Ihr Urheberrecht wurde von einem Dritten verletzt und Sie wissen nicht, was Sie nun tun sollen? Oder haben Sie ein Schreiben vom Anwalt erhalten, in dem Sie der Urheberrechtsverletzung bezichtigt und zur Zahlung einer Geldstrafe aufgefordert werden? Nun ist schneller Rechtsrat gefragt. Mit unserer telefonischen Rechtsberatung sparen Sie sich das lästige Warten auf einen Beratungstermin und können sofort mit einem qualifizierten Anwalt in Verbindung treten. Ein Anruf bei der „Anwaltshotline Urheberrecht & Medienrecht“ genügt.
Schriftliche Rechtsberatung zum Urheberrecht
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