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Wichtige Gebiete zum Thema neue Medien
- Impressumspflicht
- Internet
- Interaktivität
- Telemediengesetz
Neue Medien sind Medien, die im Kontext ihrer Zeit und in der Regel durch technischen Fortschritt neu entstehen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war das Radio ein neues Medium, etwas später der Fernseher. Heute wird der Begriff im engeren Sinne vor allem für Mediendienste im Internet verwendet. Charakteristisch für die Nutzung von Internet-Medien ist die rechnergestützte Nutzung der Medien, dadurch eine leichte Zugänglichkeit an vielen Orten, sowie die Möglichkeit im Umgang mit den bearbeiteten Daten interaktiv mit anderen Mediennutzern umzugehen. Anders als in neuen Medien früherer Zeiten, bei denen ein starres Einwegverhältnis zwischen Sendern und Empfängern vorherrschte (Buchdruck, Radio, Fernsehen, Teletext), besteht durch die Interaktivität im Internet die Möglichkeit, dass jeder Mediennutzer sowohl Sender als auch Empfänger ist.
Die Möglichkeit, im Internet anonym Äußerungen zu tätigen oder Straftaten zu begehen, führte zu der Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung bzw. Bereitstellung von Internetdiensten zu schaffen. Wesentliches Gesetzeswerk ist in diesem Bereich das Telemediengesetz (TMG), das am 1. März 2007 in Kraft trat. Es löste das Teledienstgesetz, das Teledienstdatenschutzgesetz sowie weitestgehend den Mediendienste-Staatsvertrag ab und führte zahlreiche Neuregelungen ein. So wurde beispielsweise eine Vorschrift zur Erkennbarkeit von Spammails eingeführt und die sogenannte Impressumspflicht wurde neu geregelt.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zum Thema neue Medien
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