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Wichtige Gebiete zum Jugendmedienschutz

  • Jugendschutzgesetz
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 
  • Strafgesetzbuch
  • FSK
  • USK

Der Begriff Jugendmedienschutz beschreibt zusammenfassend den Schutz von Jugendlichen und Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor negativen Einflüssen durch den Konsum von Medien. Rechtliche Grundlagen im Jugendmedienschutz sind insbesondere das Jugendschutzgesetz (JuSchG), der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie spezielle Vorschriften im Strafgesetzbuch, die den Jugendmedienschutz berühren.

Das Jugendschutzgesetz entstand im Jahr 2003 aus der Verschmelzung des zuvor eigenständigen Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit mit dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte. In Bezug auf die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen regelt das Jugendschutzgesetz den Verkauf von Filmen und Computer- und Videospielen in der Öffentlichkeit, die Zuständigkeiten der beiden Jugendschutzorganisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie die Aufgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag trat am 1. April 2003 in Kraft und enthält als Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundesländern diejenigen Jugendschutzbestimmungen, die zuvor Teil des Staatsvertrages über Mediendienste waren. Insbesondere enthält der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Vorschriften über unzulässige Angebote (§4 – z.B. Kriegsverherrlichung, politische Propaganda und Gewaltdarstellungen), zum Jugendschutz in der Werbung, zur Festlegung der Sendezeit und zum Jugendschutzbeauftragten.

Auch das Strafgesetzbuch enthält Vorschriften, die im Sinne des Jugendmedienschutzes wirken. Zu nennen sind beispielsweise §§86, 86a (Propaganda für und Verwendung von Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen), §140 (Belohnung und Billigung von Straftaten) und §184 (Verbreitung pornographischer Schriften).

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Jugendmedienschutz

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