Benötigen Sie eine „Beratung zum Thema Jugendgefährdende Medien”? Über die Anwaltshotline Jugendgefährdende Medien beantwortet einer unser fachkundigen Rechtsanwälte gerne Ihre Fragen. Rufen Sie die “Hotline Jugendgefährdende Medien” an und lassen Sie sich beraten.
Wichtige Gebiete zum Thema Jugendgefährdende Medien
- Indizierung
- Gewalt
- Pornographie
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- Jugendschutzgesetz
Bei Fragen zu den oben genannten Rechtsgebieten berät man Sie gerne bei der Hotline Jugendgefährdende Medien. Wählen Sie dazu einfach die Nummer der Anwaltshotline Jugendgefährdende Medien.
Als jugendgefährdende Medien bezeichnet man Medien, die die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. Nach § 18 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gehören dazu vor allem Medien, die unsittliche oder gewalttätige Handlungen sowie Darstellungen von Verbrechen, Rassenhass, Mord oder Selbstjustiz beinhalten. Es wird befürchtet, dass die Darstellungen die Kinder und Jugendlichen dazu anhalten könnten, diese als Vorbild für ihr eigenes Verhalten zu nehmen.
Zum Schutz der Minderjährigen werden Medien auf Antrag von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien überprüft und je nach deren Inhalt indiziert, also als jugendgefährdend eingestuft und auf die jeweilige Liste gesetzt. Eine Indizierung kann nicht stattfinden, wenn das Medium bereits durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft oder die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle eine Kennzeichnung zur Jugendfreigabe erhalten hat.
Die Bundesprüfstelle überprüft das Medium neben der Darstellung von Gewalt auch auf verbotene Inhalte wie Pornographie, Volksverhetzung sowie Kriegs- oder Gewaltverherrlichung. Dabei gilt jedoch, dass das Medium nicht in die Liste aufgenommen werden darf, nur weil es bestimmte politische, soziale, religiöse oder weltanschauliche Inhalte enthält. Die aktuelle Liste der jugendgefährdenden Medien ist nicht frei zugänglich, um keine Werbung zu ermöglichen. Eine Indizierung ist für 25 Jahre gültig, danach muss das Medium erneut überprüft werden. Indizierte Medien sind im freien Handel nur schwierig zu erwerben, die meisten Käufe finden über das Internet statt.
Haben Sie Fragen zu jugendgefährdenden Medien? Möchten Sie wissen, ob die Überprüfung eines Mediums durch die Bundesprüfstelle rechtlich einwandfrei abgelaufen ist? Rufen Sie die Hotline Jugendgefährdende Medien an und lassen Sie sich Ihre Fragen von einem unserer kompetenten Rechtsanwälte beantworten. Bitte vergewissern Sie sich bereits vor dem Telefonat, dass Sie alle nötigen Unterlagen bereitgelegt haben.
Schriftliche Rechtsberatung zum Thema Jugendgefährdende Medien
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.