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Interessantes zum Medienrecht

  • Rundfunk
  • Presse
  • Neue Medien
  • Meinungsfreiheit
  • Persönlichkeitsrecht

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Das Medienrecht ist ein Oberbegriff, unter dem verschiedene Rechtsgebiete zusammengefasst werden. Dazu zählen das Presserecht, Rundfunkrecht, Filmrecht sowie das Recht der neuen Medien. Im weiteren Sinne erfasst das Medienrecht auch das Urheberrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht sowie den Datenschutz. Es regelt die allgemeinen Rechtsverhältnisse in diesen Bereichen.

Zum Medienrecht zählt das Presserecht. Es ist in den Pressegesetzen der Bundesländer geregelt und bezieht sich auf das Pressewesen, dabei sowohl auf die Druckpresse als auch auf internetbasierte Dienste und andere digitale Erzeugnisse (Hörbuch, CD). In Artikel 5 des Grundgesetzes werden die Pressefreiheit und auch die Meinungsfreiheit gewährleistet. Jedoch unterliegt das Pressewesen einigen Einschränkungen: So muss für jedes Presseerzeugnis ein Impressum bereitgestellt und der verantwortliche Redakteur stets genannt werden, um im Falle einer Rechtsverletzung den Verantwortlichen ermitteln zu können. Zudem hat bei der Berichterstattung die sogenannte publizistische Sorgfaltspflicht zu walten. Wurden über eine Person in der Presse Tatsachenbehauptungen angestellt, so hat der Betreffende ein Recht auf Gegendarstellung.

Das Rundfunkrecht ist maßgeblich im Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie im Telemediengesetz verankert. Als Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk dienen die Landesmedienanstalten. Unter das Rundfunkrecht fallen neben dem Jugendmedienschutz und der Überwachung der Medienkonzentration unter anderem die Regelungen zum Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD und ZDF.

Hingegen umfasst das Filmrecht die Bereiche Filmurheberrecht und Filmförderung. Regelungen zum Urheberrecht an Filmwerken finden sich im UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte). Zur Regelung der Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt existiert das Filmförderungsgesetz. Die Förderung soll zur Verbesserung der Qualität von Filmen und der Struktur der Filmwirtschaft beitragen.

Unter neuen Medien beziehungsweise Multimedia wird der Informationsaustausch mithilfe von Kommunikationsnetzen, Computertechnologie und Digitalisierung bezeichnet, Darunter fällt insbesondere auch die Kommunikation über das Internet. Aufgrund der zahlreichen technischen Neuerungen hat in den letzten Jahren auch das Recht der neuen Medien Aufmerksamkeit erlangt und zahlreiche Änderungen erfahren.

Schließlich ist ebenso das Urheberrecht ein Teilbereich des Medienrechts. Es ist umfassend im UrhG geregelt und gestaltet die Rechtsposition des Urhebers in Bezug auf sein Werk. Dabei kann es sich um Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst handeln, beispielsweise um ein Buch, Musik, ein Foto oder ein Gemälde. Der Urheber kann einem Dritten ein Nutzungsrecht oder Verwertungsrecht an seinem Werk einräumen. Bei einer Urheberechtsverletzung stehen dem Urheber verschiedene Ansprüche gegen den Verursacher zu, beispielsweise ein Anspruch auf Schadenersatz oder Unterlassung.

Über Sie sind in der Presse Aussagen getroffen worden, die nicht der Wahrheit entsprechen? Sie haben eine Auseinandersetzung mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio? Oder wird Ihnen ein Vergehen gegen das Filmurheberrecht zur Last gelegt, beispielsweise durch einen illegalen Download aus dem Internet? In allen Fällen ist schnelle Hilfe gefragt. Kein Problem – über unsere „Anwaltshotline Urheberrecht & Medienrecht“ erreichen Sie sofort einen kompetenten Rechtsanwalt, der Ihre Fragen beantwortet und Ihnen auf Wunsch konkrete Handlungsanweisungen gibt. Wichtige Unterlagen sollten Sie beim Telefonat jederzeit griffbereit haben, um zügig auf Rückfragen reagieren zu können. Lassen Sie sich von unseren Anwälten umfassend beraten.

Schriftliche Rechtsberatung zum Medienrecht

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Dann nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung! Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.