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Dem Datenschutz kommt in Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern der Rang eines Grundrechts zu. Maßgeblich für diese Klassifizierung ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht eingestuft hat. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschreibt das Recht einer jeden Person, selbst über Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes gibt es in Form von Gesetzen seit den 1970er Jahren. Das deutsche Bundesland Hessen führte 1970 das weltweit erste Datenschutzgesetz ein, bis 1981 hatten auch alle anderen Bundesländer ähnliche Gesetze erlassen. 1977 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen.

Besonders das sogenannte Volkszählungsurteil vom 13. Dezember 1983 machte Änderungen an den bisher bestehenden Gesetzen notwendig und führte den Begriff der informationellen Selbstbestimmung ein. Für die gesamte Europäische Union wurde die 1995 erlassene Richtlinie 95/46/EG zur Basis des Datenschutzes. Die Richtlinie ist in der Europäischen Union in jeweils nationales Recht umgesetzt worden.

Haben auch Sie eine dringende rechtliche Frage im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz? Dann sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen erfahrenen Experten über die “Anwaltshotline Datenschutz” wenden. Dieser beantwortet jede Ihrer Fragen. Bereiten Sie wichtige Unterlagen für das Gespräch vor und rufen Sie dann die “Hotline Datenschutz” an.

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