Alle Rechtsfragen rund um den Computer, das Internet und die gesamte Informationstechnologie beantwortet Ihnen gern ein Rechtsanwalt am Telefon – wählen Sie die Nummer der „Hotline IT-Recht und Computerrecht“ und lassen Sie sich mit einem Fachmann verbinden.
Interessantes zum IT-Recht
- Informationstechnologie
- Software
- Domain
- Datenschutz
- EDV
Was ist das IT-Recht?
Das IT-Recht oder auch Informationstechnologierecht regelt alle rechtlichen Belange rund um die Informationstechnologie, sprich Internet, Software, Hardware, Datenschutz sowie die Rechte und Pflichten der Nutzer dieser Technologie. Das IT-Recht hat sich als Rechtsmaterie erst in den letzten Jahrzehnten gemeinsam mit der Entwicklung der IT herausgebildet und greift auf eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen zurück. Zudem weist es zahlreiche Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten auf, unter anderem zum Vertragsrecht, zum gewerblichen Rechtsschutz sowie zum Strafrecht und Arbeitsrecht. Seit 2006 gibt es in Deutschland die Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht.
Ein Teilbereich des IT-Rechts ist das IT-Vertragsrecht. Hier hat sich eine Vielzahl von speziellen Vertragsmodellen herausgebildet, um den individuellen Belangen dieses Sonderrechts gerecht zu werden. Beispielsweise regelt ein Softwarevertrag die Erstellung, die Verwertung oder den Verkauf von Software. Durch einen Softwarelizenzvertrag ist es möglich, einem Dritten eine Softwarelizenz einzuräumen. Zudem hat das Cloud Computing, also die Nutzung der IT eines externen Dienstleisters, zur Herausbildung des SaaS-Vertrages geführt: SaaS, kurz für Software as a Service, räumt dem Nutzer die Nutzung der Informationstechnologie inklusive Software des Anbieters ein. Von Vorteil ist dieser Service insbesondere für Unternehmen, die ihre Ausgaben für den IT-Bereich gering halten wollen: Der Dienstleister übernimmt gegen eine Nutzungsgebühr die komplette IT-Administration. Im Privatleben ist insbesondere der Internetvertrag beziehungsweise Access-Provider-Vertrag von Bedeutung Darüber hinaus existieren weitere Vertragsmodelle wie der ASP-Vertrag (Bereitstellung von Software über das Internet), Web-Hosting-Vertrag (Bereitstellung einer Webseite), Webdesign-Vertrag (Erstellung einer Webseite), Domain-Besorgungsvertrag (Beschaffung und Registrierung einer Domain) sowie der Wartungsvertrag für Software oder EDV-Programme.
Was muss man beim IT-Recht beachten?
Betreiber von einer Webseite im Internet müssen verschiedene rechtliche Vorschriften beachten. Werden über die Internetseite Produkte vertrieben, ist nicht nur auf den Datenschutz in Bezug auf die Kundendaten zu achten, sondern auch auf ein einwandfreies Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Bei der Nutzung fremder Fotos oder Texte muss zudem auf urheberrechtliche Aspekte geachtet werden. Zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt es zwischen Verbrauchern und Unternehmern insbesondere bei einem Kauf über das Internet, beispielsweise im Rahmen einer Internetauktion. Hier stellen sich verschiedene Fragen: Kann ich mein Geld vom Verkäufer zurückverlangen, wenn die Lieferung nie bei mir angekommen ist? Habe ich ein Rückgaberecht? Ist mein Gebot bei einer eBay-Auktion bindend?
Das IT-Recht weist zudem Berührungspunkte zum Strafrecht beziehungsweise Wirtschaftsstrafrecht auf. Unter das IT-Strafrecht fallen etwa Delikte wie Datenveränderung und Computersabotage sowie Verletzung des Urheberrechts oder die Verbreitung pornografischer Schriften. Steht man im Verdacht, eine solche Straftat begangen zu haben, kann auf anwaltlichen Rat nicht verzichtet werden.
Zudem fällt der komplette Bereich der Telekommunikation in das IT-Recht. Dazu zählt die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten, beispielsweise Festnetz, Mobilfunknetz, oder Breitbandkabelnetz. Ein heikles und medienaktuelles Thema ist die Telekommunikationsüberwachung: Dürfen Nachrichtendienste private E-Mails mitlesen, Anrufe abhören oder online gespeicherte Dokumente einsehen? Welche Bedeutung haben Postgeheimnis, Briefgeheimnis und Fernmeldegeheimnis? Wann ist Abhören verboten und strafbar? Diese und weitere Fragen zum Thema werden Ihnen gern von einem Rechtsanwalt der „Hotline IT-Recht und Computerrecht” beantwortet.
Häufig herrscht auch Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Dienste, die über Telekommunikationsnetze angeboten werden. Diese Dienste, zum Beispiel Internet, Fernsehen, Rundfunk oder Satellitennavigation, sind nicht Teil des Telekommunikationsrechts, sondern des Telemedienrechts. Wenn Sie eine Rechtsfrage zum Teleshopping, zu Video-on-Demand oder zu Online-Dienstleistungen im Allgemeinen haben, kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für IT-Recht weiterhelfen.
Welche Rechtsbereiche tangiert das IT-Recht noch?
Das IT-Recht tangiert viele Bereiche des Rechts, wie zum Beispiel das Datenschutzrecht, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Vertragsrecht, das Strafrecht, das Haftungsrecht und das Internationale Privatrecht. Je nach dem konkreten Sachverhalt können unterschiedliche Rechtsnormen zur Anwendung kommen, die teilweise auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene geregelt sind.