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Teilgebiete der Zwangsversteigerung
- Teilungsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- einstweilige Einstellung
- Vollstreckungstitel
- Zuschlagserteilung
Unsere fachkundigen Anwälte leisten kompetente „Beratung zur Zwangsversteigerung“ und beantworten alle Rechtsfragen zu den oben genannten Stichworten. Bei der „Hotline Zwangsversteigerung“ erhalten Sie rechtlichen Beistand von einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Eine Zwangsversteigerung findet statt, um offene Forderungen zu begleichen. Es handelt sich dabei um ein Vollstreckungsverfahren, das mit staatlichen Mitteln durchgesetzt wird. Rechtlich geregelt ist der Sachverhalt im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sowie in § 869 der Zivilprozessordnung (ZPO). Bei einer Zwangsversteigerung werden Wertgegenstände wie Autos, Schmuck und elektronische Geräte veräußert, aber auch Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke. In diesem Zusammenhang wird zwischen der Zwangsversteigerung beweglicher und unbeweglicher Sachen unterschieden.
Eine Zwangsversteigerung muss zunächst vom jeweiligen Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Daraufhin muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Zwangsversteigerung vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen zählen beispielsweise das Vorliegen eines Vollstreckungstitels und einer einwandfreien Vollstreckungsklausel. Wird die Zwangsversteigerung einer Immobilie angeordnet, erhält das Objekt einen Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch. Der Termin für die Zwangsvollstreckung ist öffentlich. Gegen den Beschluss über eine zwangsmäßige Veräußerung von Eigentum hat der Betroffene die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, die Einstellung des Verfahrens oder eine einstweilige Einstellung zu beantragen. Für die Versteigerung von beweglichen Sachen ist der Gerichtsvollzieher zuständig, der die Gegenstände im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gepfändet hat. Dazu, wann und wo eine Zwangsversteigerung stattfindet, gibt es klare Regelungen.
Steht Ihr Eigenheim kurz vor der Zwangsversteigerung, weil Sie die Raten für den Kredit nicht mehr aufbringen können? Wie Sie diese Zwangsmaßnahme vielleicht noch abwenden können, erklärt Ihnen ein insolvenzrechtlich versierter Rechtsanwalt gerne. Einen solchen Experten kontaktieren Sie am einfachsten über die „Anwaltshotline Zwangsversteigerung“. Sollten Sie wichtige Unterlagen besitzen, legen Sie diese für das Telefonat bereit und rufen Sie anschließend die „Hotline Zwangsversteigerung“ an.
Schriftliche Rechtsberatung zur Zwangsversteigerung
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