Stehen Sie kurz vor der Verbraucherinsolvenz und benötigen nun rechtlichen Beistand? Oder beschäftigt Sie aus anderen Gründen eine insolvenzrechtliche Frage zu dem Thema? Dann rufen Sie am besten jetzt die Anwaltshotline Verbraucherinsolvenz an, um sich rechtlichen Rat von einem fachkundigen Anwalt einzuholen!
Wichtige Punkte zur Verbraucherinsolvenz
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Zahlungsunfähigkeit
- Selbstständige Tätigkeit
- Pfändung
- absolute Leistungsunfähigkeit
Zu jedem der oben angeführten Punkte beantwortet ein erfahrener Rechtsanwalt Ihre Fragen und bietet umfassende „Beratung zur Verbraucherinsolvenz“. Über die „Hotline Verbraucherinsolvenz“ erhalten Sie kompetente Rechtsauskunft von einem erfahrenen Anwalt.
Die Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz, wobei sich letztere auf Privatpersonen bezieht, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Ist eine natürliche Person zahlungsunfähig, wird zunächst versucht, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dabei bekommen Verbraucher Unterstützung von diversen Beratungsstellen. Führen die Verhandlungen zu keinem Ergebnis, müssen Schuldner beim Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Gleichzeitig kann ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Diese führt dazu, dass dem Betroffenen nach einer mehrjährigen Wohlverhaltensphase ein Teil seiner Schulden erlassen wird.
Bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren wird zunächst das pfändbare Vermögen des Schuldners ermittelt und verwertet. Der Erlös wird abzüglich der Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt. Über sein Einkommen kann der Schuldner die nächsten Jahre nicht mehr frei verfügen, sondern muss alle Einnahmen, die er nicht dafür braucht, seinen Lebensunterhalt zu sichern, dem Insolvenzverwalter zukommen lassen. Vermögensgegenstände wie elektronische Artikel, Autos oder Immobilien werden gepfändet und versteigert, um offene Forderungen zu begleichen. Um frühzeitig schuldenfrei zu werden, haben insolvente Verbraucher auch die Möglichkeit, einen Insolvenzplan vorzulegen. Diesem Vorhaben müssen Gläubiger und Gericht jedoch zustimmen.
Beschäftigt Sie eine Frage zum Themengebiet Verbraucherinsolvenz? Zögern Sie nicht und holen Sie sich unverzüglich rechtlichen Rat von einem Anwalt über die „Anwaltshotline Verbraucherinsolvenz“ ein. Halten Sie notwendige Unterlagen griffbereit und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline Verbraucherinsolvenz“.
Schriftliche Rechtsberatung zur Verbraucherinsolvenz
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