Sie mussten Insolvenz anmelden und nun wurde Ihnen die Restschuldbefreiung versagt? Was Sie gegen diese Entscheidung tun können, erklärt Ihnen am besten ein fachkundiger Rechtsanwalt. Rufen Sie hierfür gleich bei der Anwaltshotline Restschuldbefreiung an!
Signifikante Bereiche zur Restschuldbefreiung
- Restschuld
- Schuldenbereinigung
- Entschuldung
- Schuldenbefreiung
- Eigenantrag
- Wohlverhaltensphase
Ein erfahrener Rechtsanwalt aus dem Insolvenzurecht erteilt Ihnen zu jedem der oben genannten Bereiche umfangreiche „Beratung zur Restschuldbefreiung“. Kontaktieren Sie über die „Hotline Restschuldbefreiung“ einen solchen Anwalt, um mit einem Experten über Ihr Anliegen zu sprechen und hilfreiche Informationen einzuholen.
Durch die Restschuldbefreiung wird insolventen Privatpersonen ein Teil ihrer Schulden erlassen, um ihnen einen finanziellen Neubeginn zu ermöglichen. Voraussetzungen für die Schuldenbereinigung sind, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen innerhalb des Insolvenzverfahrens nachgekommen ist und keine neuen Schulden gemacht hat. In diesem Zusammenhang spricht das Insolvenzrecht von einer Wohlverhaltensphase. In der Regel beträgt die Wohlverhaltensphase, nach der eine Restschuldbefreiung erteilt werden kann, sechs Jahre. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, sich auch schon früher von den Schulden befreien zu lassen. Rechtlich verankert ist die Restschuldbefreiung in der Insolvenzordnung (InsO) in den Paragraphen 286 bis 303.
Um von der Restschuldbefreiung zu profitieren, muss der Betroffene einen Antrag stellen. Die Entscheidung über den Antrag trifft das Insolvenzgericht, nachdem alle Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter oder Treuhänder und der Schuldner angehört worden sind. Eine Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn dies zum Beispiel von einem der Insolvenzgläubiger beantragt wird. Weitere Versagungsgründe sind in §209 InsO aufgeführt. Generell bedeutet eine Restschuldbefreiung nicht, dass die Forderungen gegenüber den Gläubigern erlöschen, sondern, dass sie in unvollkommene Verbindlichkeiten umgewandelt werden.
Haben auch Sie ein Rechtsanliegen in Bezug auf die Restschuldbefreiung? Dann rufen Sie die „Anwaltshotline Restschuldbefreiung“ an und holen Sie sich umfassende Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Halten Sie für das Gespräch alle notwendigen Unterlagen bereit und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline Restschuldbefreiung“.
Schriftliche Rechtsberatung zur Restschuldbefreiung
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.