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Sie haben sich dazu entschlossen, Privatinsolvenz zu beantragen? Kein leichter Schritt, doch ein Rechtsanwalt unterstützt Sie bis zu Ihrer Restschuldbefreiung. Rufen Sie einfach die Anwaltshotline Privatinsolvenz an!

Bedeutende Themen zur Privatinsolvenz

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Zu jedem der oben angeführten Themen bieten unsere Rechtsanwälte „Beratung zur Privatinsolvenz“. Über die „Hotline Privatinsolvenz“ beantwortet ein qualifizierter Rechtsanwalt jede Rechtsfrage.

Wenn eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, zahlungsunfähig ist, liegt eine Privatinsolvenz vor. Der Begriff Privatinsolvenz wird häufig synonym für das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren gebraucht, das in den §§ 304 ff. der Insolvenzordnung (InsO) geregelt ist.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde in Deutschland am 1. Januar 1999 mit der Insolvenzordnung eingeführt. Seitdem nahm die Zahl der sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindenden Personen zu, 2010 wurde ein mit 139.000 Fällen ein Höchststand erreicht. 2014 gab es in Deutschland rund 115.000 Fälle.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren folgt einem vierteiligen Aufbau:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Es ist ein Verzeichnis von Vermögen und Einkommen des Schuldners und aller gegen ihn gerichteten Forderungen sowie ein Schuldenbereinigungsplan einzureichen. Dieser enthält den Vorschlag des Schuldners, wie es zu einer angemessenen Schuldenbereinigung kommen soll.

  1. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Wenn kein Gläubiger dem Plan widerspricht, so gilt er als angenommen. Der Schuldenbereinigungsplan hat die rechtliche Wirkung eines Vergleichs.

  1. Vereinfachtes Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren)

Pfändbares Vermögen des Schuldners wird verwertet und an die Gläubiger verteilt.

  1. Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensphase

In dieser Phase wird das Arbeitseinkommen des Schuldners an einen Treuhänder abgetreten, der dieses an die Gläubiger verteilt.

2014 wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren reformiert, statt der bisher vorgegebenen Zeit von 6 Jahren kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen nun schon früher abgeschlossen werden. Wer die Verfahrenskosten sowie 35% seiner Schulden bezahlt hat, kann das Verfahren z.B. schon nach drei Jahren zu Ende führen.

Sie haben Rechtsfragen zum Themengebiet Privatinsolvenz? Dann lassen Sie sich umfassend von einem unserer erfahrenen Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Privatinsolvenz“ beraten. Halten Sie notwendige Unterlagen griffbereit und rufen Sie am besten jetzt die „Hotline Privatinsolvenz“ an.

Schriftliche Rechtsberatung zur Privatinsolvenz

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