Hat ihr Insolvenzverwalter gegen die Pflichten des Insolvenzrechts verstoßen? Wenn Sie diesbezüglich eine rechtliche Frage haben, rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Insolvenzverwalter an! Hier erhalten Sie ausführliche und kompetente Rechtsberatung von einem fachkundigen Anwalt.
Bedeutende Themengebiete zum Insolvenzverwalter
- sachliche Zuständigkeit
- örtliche Zuständigkeit
- Gläubigerversammlung
- Schadensersatz
- Insolvenzmasse
Zu jedem der oben angeführten Themengebiete bieten unsere erfahrenen Anwälte „Beratung zum Insolvenzverwalter“. Über die „Hotline Insolvenzverwalter“ beantwortet ein Rechtsanwalt alle Ihre Rechtsfragen umfassend und individuell.
Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird vom zuständigen Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter ernannt. Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters endet, sobald das Insolvenzverfahren eingestellt oder aufgehoben wurde. Sind die Gläubiger mit dem bestellten Insolvenzverwalter nicht einverstanden, können sie diesen innerhalb einer bestimmten Frist austauschen lassen. Unter gewissen Umständen wird bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Nur natürliche Personen, die in einem neutralen Verhältnis zur Insolvenzangelegenheit stehen, können als Insolvenzverwalter eingesetzt werden. In der Regel verfügen Insolvenzverwalter über juristische und wirtschaftliche Kenntnisse. Die Vergütung eines Insolvenzverwalters ergibt sich aus den Bestimmungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Wie hoch die Vergütung ausfällt hängt von der Insolvenzmasse am Ende des Insolvenzverfahrens ab. Unter Umständen kann der Insolvenzverwalter auch einen Vorschuss erhalten, wenn das Insolvenzgericht dem zustimmt.
Der Insolvenzverwalter übernimmt während des Insolvenzverfahrens mehrere Aufgaben. Zum einen ist er dafür zuständig, die Insolvenzmasse des Schuldners zu ermitteln, eine Liste aller Gläubiger zu erstellen und verwertbares Vermögen zu verteilen. Zum anderen entscheidet er darüber, ob ein zahlungsunfähiges Unternehmen saniert oder aufgelöst wird. Zu den Rechten eines Insolvenzverwalters gehört es, Geschäftsräume betreten und Geschäftsunterlagen einsehen zu dürfen. Im Gegenzug ist seine Tätigkeit aber auch mit Pflichten verbunden, für die er bei Verletzung persönlich haftet.
Sie haben Fragen zum Themengebiet Insolvenzverwalter? Dann lassen Sie sich ausführlich von einem Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Insolvenzverwalter“ beraten. Sortieren Sie alle relevanten Unterlagen und rufen Sie dann am besten sofort die „Hotline Insolvenzverwalter“ an.
Schriftliche Rechtsberatung zum Insolvenzverwalter
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