☎ Anwaltshotline “Insolvenzverschleppung”

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Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht haben? Da dies nach deutschem Recht als Straftat behandelt wird, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Beistand holen. Rufen Sie sofort die Anwaltshotline Insolvenzrecht an, um sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen!

Bedeutende Bereiche zur Insolvenzverschleppung

  • Insolvenztourismus
  • Sanierung
  • Insolvenzantragspflicht
  • Insolvenzreife
  • Straftat

Ein qualifizierter Rechtsanwalt erteilt Ihnen zu jedem der oben genannten Bereiche umfangreiche „Beratung zur Insolvenzverschleppung“. Rufen Sie hierfür einfach bei der „Hotline Insolvenzverschleppung“ an.

Die Insolvenzverschleppung stellt eine Straftat dar, selbst wenn sie nicht vorsätzlich begangen wurde. Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und keinen Insolvenzantrag stellt, macht es sich strafbar. Die gesetzliche Grundlage dafür befindet sich in § 15 Absatz 4 der Insolvenzordnung (InsO). Das Strafmaß für eine Insolvenzverschleppung reicht von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Gefängnis. Wann genau eine Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung vorliegt, ist ebenfalls in der InsO definiert. Demnach muss eine Insolvenz angemeldet werden, wenn ein Schuldner seinen Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen kann.

Insolvenzantragspflicht besteht ausschließlich auf Ebene der Geschäftsführung, das bedeutet, nur der Geschäftsführer oder der Vorstand machen sich durch eine bewusste oder fahrlässige Insolvenzverschleppung strafbar. Bei Anzeichen für eine Insolvenz wie drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss die Geschäftsführung von einer fachlich versierten Person umgehend überprüfen lassen, ob eine Insolvenzreife vorliegt.

Um sich schneller, als es die Gesetzgebung in Deutschland vorsieht, aus der Insolvenz zu befreien, gibt es einige Schuldner, die Privatinsolvenz im Ausland anmelden. In einigen Ländern dauert das Insolvenzverfahren nur ein Jahr statt wie in der Bundesrepublik sechs. Wenn Deutsche ihren Lebensmittelpunkt verlegen, um von einem kürzeren Insolvenzverfahren zu profitieren, spricht man von Insolvenztourismus.

Haben Sie ein rechtliches Problem, das in den Bereich Insolvenzverschleppung fällt? Dann nutzen Sie am besten die „Anwaltshotline Insolvenzverschleppung“ und lassen Sie sich umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Halten Sie für das Gespräch alle relevanten Unterlagen bereit und wählen Sie anschließend die Nummer der „Hotline Insolvenzverschleppung“.

Schriftliche Rechtsberatung zur Insolvenzverschleppung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.